Suchtgiftermittlern aus dem steirischen Bezirk Murau ging ein 18-Jähriger in Unzmarkt ins Netz, der diverse Suchtmittel an Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren verkauft haben soll. Dabei galt er als Anlaufstelle für diverse Abnehmer im Bezirk. Auch seine Mutter (46) unterstützte diesen Suchtmittel-Vertrieb.
Nach umfangreichen Ermittlungen durch Polizisten der Suchtmittelgruppe Murau bestätigte sich der Verdacht, dass der 18-Jährige aus dem Bezirk Murau seit Februar 2020 diverse Suchtmittel an Minderjährige weitergegeben hatte.
Bei den Substanzen handelte es sich um THC-haltiges Marihuana, Speed, Ecstasy-Tabletten sowie LSD, die der arbeitslose 18-Jährige meist bei Treffen an seinen beiden Wohnorten im Bezirk weitergab. Dabei etablierten sich die Privatadressen regelrecht zu gezielten Treffpunkten von etwa 30 Kindern und Jugendlichen aus dem Bezirk. Sie sind im Alter von zwölf bis 18 Jahren und tauschten bei diesen Treffen auch Suchtmittel miteinander aus.
Auch Mutter in Drogenhandel verwickelt
Ein besonderes Detail ist, dass die 46-jährige Mutter des 18-Jährigen im Verdacht steht, diesen Treffen tatenlos zugesehen zu haben. Ermittlungen ergaben sogar, dass die ebenso arbeitslose Frau aus dem Bezirk Murtal selbst Suchtmittel weitergab und diese auch konsumiert. Dabei versorgte sie auch ihren Sohn und eine erst 16-Jährige mit illegalen Substanzen.
Hausdurchsuchung durchgeführt
Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Leoben führten Polizisten eine Hausdurchsuchung am gemeinsamen Wohnsitz der beiden Tatverdächtigen und am weiteren Wohnsitz des 18-Jährigen durch. Dabei stellten Ermittler bei der Frau etwa zehn Gramm Marihuana sicher. Auch verschreibungspflichtige Medikamente, Suchtgift-Utensilien sowie Rückstände von chemischen Drogen fanden die Ermittler.
Polizisten nahmen die 46-Jährige vorläufig fest. Sie leugnete, Drogen weitergegeben zu haben. Der 18-Jährige zeigte sich überwiegend geständig. Beide werden über Anordnung der Staatsanwaltschaft Leoben nach Abschluss der Ermittlungen auf freiem Fuß angezeigt. Auch die ausgeforschten Abnehmer werden wegen des Verdachts nach dem Suchtmittelgesetz an die Staatsanwaltschaft angezeigt.
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