490 € Geldstrafe

Salzburger Vater wegen Ohrfeige an Lehrerin verurteilt

Salzburg
17.05.2011 18:58
Für eine "Watschen" ist ein 50-Jähriger am Dienstagabend am Bezirksgericht Salzburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 490 Euro verurteilt worden. Er hatte am 29. November 2010 der Deutschlehrerin seiner Tochter vor dem Konferenzzimmer der Handelsakademie und Handelsschule 1 in der Stadt Salzburg eine Ohrfeige verpasst. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger zum Prozess gekommen war, nahm das Urteil an.

Der mutmaßlichen "Racheaktion" war eine verbale Auseinandersetzung zwischen der 16-jährigen Tochter des Mannes und der Lehrerin während des Unterrichts vorausgegangen (siehe Infobox). Das Mädchen soll an der Tafel gekichert haben. Auf die Frage der Deutschlehrerin, ob sie etwas getrunken hätte, soll die Schülerin geantwortet haben: "Wenn ich betrunken sein soll, bist es du auch." Per Handy erzählte die 16-Jährige dann ihren Eltern über die Zurechtweisung durch die Lehrerin. Der verärgerte Vater stellte die Frau in einer Pause zur Rede und verpasste ihr dabei dann eine Ohrfeige.

Vater leugnete "Watschen"
Vor der Polizei hatte der Angeklagte noch ausgesagt, er habe die Lehrerin beim Gestikulieren unbewusst getroffen. Am Dienstag brachte der 50-Jährige eine neue Version vor: "Ich bin unschuldig. Ich habe ihr keine Watschen gegeben, das weiß ich zu hundert Prozent." Er habe um Erklärung des Vorfalles in der Klasse gebeten und dabei ihre Hand genommen. Als die Lehrerin ihre Hände nach oben nahm, gerieten seine Hände ebenfalls nach oben, und dabei flog die Brille zu Boden, schilderte der Angeklagte.

"Drei Zeugen sagen aber, dass es nicht so gewesen ist", hielt ihm die Richterin vor. Demnach habe er sich vor der Frau aufgebaut und ihr mit der rechten Hand eine Ohrfeige in die linke Gesichtshälfte versetzt. "Nein, auf keinen Fall", entgegnete der bisher unbescholtene Angeklagte, ein Hotelfachmann aus Bosnien.

Lehrerin konnte Vorfall nicht einfach wegstecken
Auch die 58-jährige Lehrerin sprach von einem gezielten Schlag. "Ich habe noch in Erinnerung, dass er sich vor mir aufgebaut und irgendetwas gesagt hat." Dann sei er mit der rechten Hand gezielt von unten nach oben gefahren und habe sie mit der flachen Hand im Bereich des linken Kieferbogens getroffen und dabei auch ihre Brille mitgerissen. "Ich bin ins Krankenhaus gefahren, dort wurde mir eine Kopfprellung attestiert. Ich hatte am Nachmittag ziemlich wilde Kopfschmerzen und war auch psychisch angeschlagen, aufgrund des Vorfalles. Ich konnte das Ganze nicht so wegstecken, wie ich mir das vorgestellt habe."

Ohne Verteidiger zur Verhandlung gekommen, durfte der Angeklagte die Lehrerin selbst zu dem Vorfall befragen. Am Ende dieses Zwiegesprächs, bei dem die 58-Jährige im Gegensatz zum Fragesteller sehr gefasst wirkte, entschuldigte sich der Vater bei ihr und meinte, auch er erwarte sich eine Entschuldigung für das, was seiner Familie angetan worden sei. "Ich entschuldige mich, wenn Sie eine Entschuldigung hören wollen", sagte die Lehrerin. "Wofür?", fragte die Richterin. "Ich weiß es nicht."

Vater: "Familie wegen dieser Schule kaputtgegangen"
Während des Prozesses war die Richterin mehrmals erfolgreich bemüht, eine aufkommende Aggressivität des Beschuldigten im Keim zu ersticken. Sie ermahnte ihn, dass es bei dem Strafverfahren ausschließlich um die Körperverletzung gehe. Der Vater hatte des Öfteren betont, dass seine Familie "wegen dieser Schule kaputtgegangen ist", seine 16-jährige Tochter von einem Schüler mit einer Softgun bedroht worden sei. "Sie wurde gemobbt. Und dann hat sie die Lehrerin beleidigt. Meine Tochter wurde leider aus der Schule geworfen, sie ist ohne Ausbildung und ohne Zukunft."

500 Euro Teilschadenersatz gefordert
Die Lehrerin schilderte noch, dass sie vor der Eskalation an der Türschwelle des Konferenzzimmers stand, die Mutter der 16-jährigen Schülerin auf sie zuging und an den Händen nahm. "Sie hat versucht, mich rauszuziehen. Der tätliche Angriff der Frau war sehr unangenehm", erklärte die Lehrerin. Sie habe sich losgerissen und sei durch diese Situation schockiert gewesen. Dann habe sich der Vater vor ihr aufgebaut und ihr den Schlag verpasst.

Der Angeklagte meinte allerdings, er habe sie mindestens 20 Minuten lang um eine Erklärung gebeten. "Nein, das stimmt nicht", sagte die Lehrerin. Sie kehrte nach drei Tagen Krankenstand wieder in die Schule zurück. Ihr Anwalt Christian Posch hatte 500 Euro Teilschadenersatz gefordert.

Keine Kraft mehr weiterzukämpfen
Das Urteil von Bezirksrichterin Christa Grund lautete auf "70 Tagessätze je sieben Euro", informierte Gerichtssprecher Franz Mittermayr. Bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen festgelegt. Der 50-Jährige meinte nach der Urteilsverkündung, er habe keine Kraft mehr weiterzukämpfen. Da er ohne Verteidiger zum Prozess kam, kann er in den nächsten drei Tagen noch Rechtsmittel anmelden. Das Delikt ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht.

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