„Panikattacke“

Mutter erfand Mord an Tochter: Polizei-Großeinsatz

Steiermark
15.02.2022 18:58

„Mein Schwiegersohn hat mich überfahren und meine Tochter getötet“, brüllte eine 57-Jährige am Notruf. Zahlreiche Streifen rasten zum vermeintlichen Tatort - und stießen auf ein putzmunteres Mordopfer. Ein Missverständnis, erklärte die Angeklagte. Sie wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

„Wir sind von einem Mord ausgegangen“, sagte am Dienstag jener Polizist, der den Notruf entgegennahm. „Die Frau war aufgebracht, hat sehr hektisch gesprochen. Es war vom Klang her dramatisch.“ - „Die Angeklagte sagt, es war ein Missverständnis“, so Staatsanwältin Nina Ollinger. „Nein, sicher nicht. Sie sagte, dass sie vom Auto ihres Schwiegersohnes überfahren worden sei und er ihre Tochter getötet hat“, ist der Zeuge ganz sicher.

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Zu meinem Schwiegersohn habe ich momentan keinen Kontakt. Wir brauchen noch Zeit.

Die Angeklagte

„Plötzlich tauchte die vermeintlich ermordete Tochter auf“
Er verständigte unverzüglich die Landesleitstelle, die alle verfügbaren Polizeistreifen der Umgebung zum „Tatort“ schickte. „Wir ließen den Schwiegersohn aus seinem Auto aussteigen und haben ihn durchsucht. Er verstand gar nicht, warum die Polizei in der Stärke da war. Plötzlich tauchte die vermeintlich getötete Tochter in der Einfahrt auf“, schilderte ein anderer Polizist die Situation.

„Das ist für mich wie ein Film“, erklärte die Frühpensionistin. Ihre Tochter und deren Mann hätten schon wieder gestritten. Ihre Tochter drohte, sich umzubringen. „Dann war ihr Telefon aus. Ich habe wohl Panik bekommen“, zuckte sie die Schultern. Genau erinnere sie sich nicht mehr. Der Schwiegersohn wollte vor Gericht nicht aussagen, was als Familienangehöriger sein Recht ist.

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Das kann wirklich nicht sein. Für derartige Anrufe ist die Polizei nicht da. Es ist kein Kinkerlitzchen, das Sie da angerichtet haben.

Richter Rom

Das Urteil - sieben Monate bedingte Haft - nahm die 57-Jährige an. „Ich wollte das nicht. Es tut mir leid.“ Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist deswegen nicht rechtskräftig.

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