Doch kein endgültiges Aufatmen für Richard Seeber! Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nämlich Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch des ehemaligen EU-Abgeordneten angemeldet, wie sie auf Anfrage der „Krone“ mitteilte.
Dem 59-jährigen Tiroler war vorgeworfen worden, einem rumänischen Diplomingenieur (65) rund 400.000 Euro für nicht dokumentierte Beratungsleistungen zugeschanzt zu haben. Doch der Schöffensenat am Landesgericht Innsbruck konnte Seebers Schuld nicht beweisen.
„Leidenszeit“ geht weiter
„Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil angemeldet“, heißt es nun aus Wien. Die „Leidenszeit“, wie Seeber das Ermittlungsverfahren nannte, geht weiter. Die Erleichterung nach dem Prozess war also nur von kurzer Dauer.
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