Die Geschwindigkeitskontrollen im Auftrag der Stadt waren seit 2005 in den Tempo-30-Bereichen durchgeführt worden, allerdings von einer privaten Firma. Aus Datenschutzgründen wurden die - neben den polizeieigenen - zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen 2008 ausgesetzt.
Zwei mobile Radargeräte im Einsatz
Im Zuge des Neustarts im August 2010 wurden zwei mobile Radargeräte angeschafft. Zwei Magistratsbeamte, die über Vertrag mit dem Innenministerium dem Stadtpolizeikommando zugeteilt wurden, sind damit "auf der Pirsch". Die Einsatzpläne werden von der Polizei monatlich neu erstellt - nach Kriterien der Verkehrssicherheit, aber auch unter Berücksichtigung von Anrainerbeschwerden, so Stadtpolizeikommandant Kurt Kemeter.
Polizei und Magistrat bisher zufrieden
Mit den bisherigen Ergebnissen sei man sowohl bei der Polizei als auch beim Magistrat zufrieden, so Straßenamtsleiter Harald Hrubisek. Der Fokus liege im niederrangigen Straßennetz, das in Graz etwa drei Viertel der rund 900 Kilometer Stadtstraßen ausmacht. Derzeit beträgt die Anzeigequote rund sieben Prozent, ob sie sinkt, werde man erst nach einem längeren Vergleichszeitraum sagen können, betonte Hrubisek.
Im Jänner habe man durch Optimierung der Abläufe die Messungen weiter intensivieren können. Auf den Monat gerechnet kam man auf mehr als 1.400 Anzeigen - im gleichen Zeitraum stellt die Polizei durchschnittlich 7.500 Strafverfügungen aufgrund von Radar- und Lasermessungen aus, die Magistratsbeamten in Polizeidiensten bestreiten also rund 19 Prozent aller Anzeigen wegen Schnellfahrens in der Stadt.
KfV spricht von "tempodämpfender Wirkung"
Sehr wohl eine tempodämpfende Wirkung kann das KfV anhand seiner regelmäßigen Messungen ablesen, wie Landesstellenleiter Peter Felber darlegte: Nachdem infolge der Aussetzung der zusätzlichen Kontrollen im Tempo-30-Bereich eine Verschlechterung der Tempodisziplin festgestellt worden war - die Einhaltequote war 2009 auf knapp über zehn Prozent gesunken -, sei diese 2010 auf beinahe 30 Prozent gestiegen.
Dabei sei zu berücksichtigen, dass das neue Überwachungssystem erst im August hochgefahren wurde und bei den KfV-Messungen alle Überschreitungen registriert, während Anonym- und Strafverfügungen unter Einberechnung einer technischen Fehler- und einer rechtlichen Toleranz erst ab etwa 40 km/h verhängt werden.









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