Im Jahresvergleich

Betriebskosten sind um 2,3 Prozent angestiegen

Wohnkrone News
13.07.2021 10:50

Zum 13. Mal legt die Mietervereinigung (MVÖ) Zahlen zum Preisgefüge von Betriebskosten in privaten Wiener Mietshäusern vor. Eine 70-Quadratmeter-Wohnung in Wien war im Jahr 2019 demnach mit monatlich durchschnittlich 155 Euro an Nettobetriebskosten belastet. Im Jahresvergleich sind die Positionen Müllentsorgung und Hausreinigung am kräftigsten gestiegen, ein Drittel der Betriebskosten machten Verwaltungshonorare und Versicherungsprämien aus. Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2020 waren bis spätestens 30. Juni 2021 offenzulegen

Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Wiener Mietervereinigung, fordert eine faire Neuregelung der Betriebskosten: „Kosten, die nicht von den Mietern verursacht werden, sollten von diesen auch nicht zu tragen sein. Versicherungsprämien sowie auch die Grundsteuer müssen aus dem gesetzlichen Betriebskostenkatalog gestrichen werden.“ Die Wohnrechts-Expertin tritt außerdem für ein Mitsprachrecht der Mieter bei der Beauftragung der Hausverwaltung ein: „Wer die Verwaltung bezahlt, muss auch mitreden können.“

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Wer die Verwaltung bezahlt, muss auch mitreden können.

Elke Hanel-Torsch

Im Abrechnungsjahr 2019 betrugen die monatlichen Nettobetriebskosten pro Quadratmeter Nutzfläche rund 2,21 Euro (2018: 2,16 Euro). Die Betriebskosten sind damit um 2,28 Prozent gestiegen. Eine 70-Quadratmeter-Wohnung in Wien war im Jahr 2019 mit monatlich durchschnittlich 155 Euro an Nettobetriebskosten (1856 Euro jährlich) belastet. 2018 waren es noch 151 Euro (1814 Euro jährlich).

Im Jahresvergleich sind die Positionen Müllentsorgung und Hausreinigung am kräftigsten gestiegen - mit einem Plus von 3,1 Prozent bzw. drei Prozent. Ebenfalls stärker als die allgemeine Teuerung (plus 1,5 Prozent) gestiegen sind die Kosten für Wasser/Abwasser (2,9 Prozent) sowie Versicherung (plus 2,8 Prozent).

„Wenn Sie noch keine Abrechnung erhalten haben, dann fordern sie diese von der Hausverwaltung oder vom Vermieter an. Als Mieter haben Sie das gesetzliche Recht auf eine Betriebskostenabrechnung“, erklärt Hanel-Torsch. Sie empfiehlt, die vorliegenden Abrechnungen genau zu kontrollieren - denn der Großteil aller von der MVÖ überprüften Abrechnungen sei in vielerlei Punkten zu beanstanden.

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