Die Ukraine ist mit ihrem Einspruch gegen die 0:3-Wertung des abgesagten Spiels in der Fußball-Nations-League im vergangenen November in der Schweiz gescheitert. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne lehnte das Veto der Ukrainer am Freitag ab.
Das für den 17. November in Luzern geplante Match war kurzfristig abgesagt worden, weil drei Spieler und ein Betreuer bei der Ankunft in der Schweiz positiv auf Corona getestet worden waren und das gesamte Team der Ukraine in Quarantäne musste.
Die Lausanner Sportrichter bestätigten nun die Entscheidung der Disziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union (UEFA). Nach deren Überzeugung war die Ukraine für den Spielausfall verantwortlich.
Die Ukrainer seien dabei allerdings unglückliche Leidtragende der Corona-Pandemie gewesen. Die Richter beschlossen daher, dass der ukrainische Verband weder der UEFA noch dem Schweizer Verband Kosten zahlen müsse. Durch den nachträglichen 3:0-Erfolg hatte die Schweiz den Verbleib in der Liga A der Nations League in Gruppe 4 geschafft.
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