Wegen Gesetzeslücken

Illegales Glücksspiel: Hohe Strafen ohne Wirkung

Salzburg
11.03.2021 10:00

Das Finanzministerium berichtete stolz: 500.000 Euro Strafen bei vier Razzien im Salzburger Glücksspiel-Milieu verhängt, die „Krone“ berichtete. Doch die Realität sieht anders aus: Meist werden Glücksspiel-Strafen nicht bezahlt. Konsequenzen gibt es kaum. Grund sind Lücken in der Gesetzgebung, die schamlos ausgenützt werden.

Krise hin oder her, das illegale Glücksspiel floriert - das bezeugen aktuelle Zahlen des Finanzministeriums. 608 Kontrollen sind seit Pandemie-Beginn im März 2020 österreichweit durchgeführt worden, 58 davon in Salzburg, wie in der Grafik unten zu sehen ist. Mit 60 Strafbescheiden verhängten die Behörden eine gesamte Strafsumme von fast vier Millionen Euro.

Kenner der Szene: „Es zahlt ohnehin keiner“
Doch einen Millionen-Betrag werden die Behörden von den Spelunken-Betreibern nicht bekommen: „Das ist ein großer Faktor“, weiß Christian Eichinger von der Salzburger Landespolizeidirektion. Über seinen Tisch gehen alle Glücksspiel-Kontrollen. Und er weiß, wie sich die Betreiber illegaler Spielhöllen vor den Strafzahlungen drücken: „Pro Glücksspiel-Gerät liegt der Strafrahmen zwischen 1000 und 60.000 Euro. Im Wiederholungsfall geht es bei 3000 Euro los.“ Beispiel: Wird ein Betreiber mit zwölf Automaten erwischt, ist schnell ein sechsstelliger Betrag fällig. Die Zahl der Geräte treibt die Strafsumme in schwindelerregende Höhen. Nur: „Zahlen tut ohnehin niemand“, wie Kenner der Szene der „Krone“ verraten.

(Bild: Tschepp Markus)

Gesetzeslücke bei der Ersatz-Freiheitsstrafe
Das Problem: „Es gibt keine Ersatzfreiheitsstrafe“, erklärt Eichinger. Der Gesetzgeber vergaß de facto, eine Ersatzstrafe im Fall der Uneinbringlichkeit zu definieren – daher müssen die Behörden auf Paragraf 16 des Verwaltungsstrafgesetzes ausweichen. Demnach darf eine Freiheitsstrafe zwei Wochen nicht übersteigen. Die Behörden müssen gegenrechnen. Beispiel: Bekommt ein Glücksspiel-Betreiber 3000 Euro Strafe, kann er diese mit zwölf Stunden Ersatzfreiheitsstrafe ableisten. Bekommt ein Alko-Lenker eine ähnlich hohe Strafe, sind es gleich mal ein paar Wochen Ersatzhaft.

Von Psycho-Attest bis zu Strohmännern als Pächter
Selbst Eichinger findet, dass es einer Gesetzesänderung bedarf. Die Betreiber solcher Hinterzimmer-Casinos haben auch Tricks, wie sie sogar der Haft entgehen: Beispielsweise versuchen sie, sich mittels Attests haftunfähig erklären zu lassen. Ergo: Die Strafe wird weder gezahlt noch abgesessen.

Ein Insider erzählte der „Krone“, dass Glücksspiel-Betreiber auch immer öfter Strohmänner als Pächter einsetzen - wohl, um Spuren zu verwischen. Viele Betreiber sind Wiederholungstäter, arbeitslos und „als U-Boot“ unterwegs. Dazu kommt noch eine gewisse Begleitkriminalität, die immer wieder das illegale Glücksspiel kreuzt: Gemeint sind Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Prostitution.

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