Kann teuer werden

Entsorgung von Sperrmüll erhöht die Betriebskosten

Wohnkrone News
26.02.2021 09:38

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit des Entrümpelns. Die Verlockung, Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände am hauseigenen Müllplatz oder im Müllraum zu entsorgen, ist groß - kann aber sehr teuer werden! Solcher Unrat gehört fachgerecht auf den kostenlosen Mistplätzen der MA 48 entsorgt.

Wenn auch ärgerlich, so sind diese Kosten oft gerechtfertigt und lassen sich in der Betriebskostenabrechnung finden. Noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn diese Mehrkosten durch Mieter im eigenen Wohnhaus entstehen. Die Entsorgung von solch „herrenlosen Gut“ darf über die Betriebskosten verrechnet werden.

Verursacher muss zahlen
Der Verursacher muss nur dann zahlen, wenn eindeutig feststellbar ist, dass dieser die verbotene Ablagerung vorgenommen hat. Ist dies möglich, ist es empfehlenswert, den Verursacher bei der Hausverwaltung zu melden und den Sachverhalt von anderen Bewohnern mittels Unterschriften bestätigen zu lassen, so der Rat der Mieterhilfe. Der Eigentümer ist dann berechtigt, die Mehrkosten dem Verursacher zu verrechnen und entlastet damit die Allgemeinheit des Wohnhauses.

Kronen Zeitung

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