Die Ausgangssperren trieben mitunter seltsame Blüten. Eine der skurrilsten war das Verbot, während der „Sperrzeit“ eine Gemeinderatssitzung zu besuchen. „Kreative“ Bürgermeister stimmten auch noch den Sitzungsbeginn mit dem Beginn der Ausgangssperre ab. Bürger, die sich trotzdem trauten, wurden des Sitzungssaales verwiesen, in Wenns sogar von der Polizei „hinausbegleitet“.
„Öffentlichkeit ist ein zu hohes Gut“
Das empörte die oppositionelle Liste Fritz von Anfang an. „Für uns war immer klar, dass der Besuch von Gemeinderatssitzungen laut Verordnung zu den Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen zählt“, sagt Markus Sint, „die Öffentlichkeit ist ein zu hohes Gut“. Die Rechtsauslegung des Landes Tirol war eine andere. Ein Schreiben der Gemeindeabteilung an alle Dorfchefs kommunizierte ein „Zuhörverbot“.
Klare Ansage aus Wien
Ein im vergangenen Landtag eingebrachter Dringlichkeitsantrag sollte Klärung bringen. Dieser wurde auch glatt angenommen. Damit forderte der Landtag den Bund auf, in der neuen Verordnung die Berechtigung, einer Gemeinderatssitzung beizuwohnen, klar zu formulieren. „Das wäre sich aber zeitlich nicht ausgegangen“, erläutert Sint, so wurde das Ministerium mittels Anfrage direkt mit dem Thema konfrontiert. Am Dienstag kam die Stellungnahme per E-Mail, die wohl manchem Dorfchef gar nicht passen wird: Der Besuch ist erlaubt! Mit der Formulierung „Nach Art. 117 Abs. 4 B-VG sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich, wobei jedoch Ausnahmen vorgesehen werden können. Die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - sowie auch deren Vorgängerverordnungen - steht daher der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen nicht entgegen“ sollte nun das strittige Thema ein für alle Mal geklärt sein.
Spannend, wie dies das Landesverwaltungsgericht sieht
„Das sollte jetzt auch die letzten unbelehrbaren Bürgermeister überzeugen, ein Erfolg für die Demokratie“, sieht der Oppositionelle den Einsatz belohnt. Übrigens: Jener Dorfbürger, der in Wenns den Saal verlassen musste, brachte eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Bezirkshauptmannschaft Imst beim Landesverwaltungsgericht (LVG) ein. „Die bleibt aufrecht, es gibt ein Verfahren“, bestätigt er.
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