Nach einer Kündigung im Zusammenhang mit der Social-Media-Plattform Instagram hat die Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) 6080 Euro für eine Zahnarztassistentin aus dem Bezirk Neunkirchen herausgeholt. Die Entlassung war nach Ansicht des zuständigen Gerichts unbegründet.
Die 22-Jährige hatte im Krankenstand ein Foto einer Party ihres Bruders geteilt, die Dienstgeberin nahm daraufhin fälschlicherweise an, dass die Frau selbst bei der Feier anwesend gewesen wäre.
„Keinerlei Hinweis auf Fehlverhalten“
Der Fall landete letztlich vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wiener Neustadt. Dort stellte die zuständige Richterin fest, dass „keinerlei Hinweis auf ein Fehlverhalten“ der Zahnarztassistentin vorliege. Das Posting sei daher auch kein Entlassungsgrund.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig unsere Unterstützung und Expertise auch dann ist, wenn es um Social Media-Fragen in der Arbeitswelt geht.
Markus Wieser, Arbeiterkammer Niederösterreich
Kurze Zeit später hatte die Arbeitnehmerin ihre ausstehenden Ansprüche am Konto, berichtete die AKNÖ am Dienstag in einer Aussendung. „Dieser Fall zeigt, wie wichtig unsere Unterstützung und Expertise auch dann ist, wenn es um Social Media-Fragen in der Arbeitswelt geht“, resümierte AKNÖ-Präsident Markus Wieser.
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