Auf Basis von Studie:

Schutzschirm für steirische Flüsse gefordert

Steiermark
22.12.2020 07:15

98 Prozent aller Wasserkraftwerke hat das Land Steiermark in den letzten Jahren genehmigt, vom einem Umdenken ist nichts bemerkbar. Eine Studie der Universität für Bodenkultur könnte nun gegensteuern: Denn nach der Erkenntnis der Wissenschafter müssten mehr als 800 Fluss-Kilometer sofort unter Schutz gestellt werden.

Preisfrage: Wer erinnert sich an die letzte Unterschutzstellung eines steirischen Flussabschnittes? Auch ein Rundruf unter Experten führte am Montag zu keinerlei Ergebnis.

Investoren im Vorteil
Negativ-Beispiele findet man hingegen viele. So wähnten sich etwa engagierte Ennstaler 2007 als Sieger, als die heiß umkämpfte Untertalbachklamm bei Schladming zum Naturschutzdenkmal deklariert wurde. Nur drei Jahre später revidierte das Land Steiermark seine Entscheidung wieder, um privaten Investoren doch noch einen Kraftwerksbau zu ermöglichen.

Fünf Eigenschaften abgeklopft
Umso bedeutender die aktuelle Boku-Studie zum Status quo heimischer Fließgewässer. Diese wurden anhand von fünf Parametern auf ihre ökologische Intaktheit und der damit einhergehenden Schutzwürdigkeit analysiert. Die Ergebnisse sprechen eine eindeutige Sprache: „Weniger als die Hälfte, nämlich nur 43 Prozent, der als schutzwürdig identifizierten Strecken sind auch tatsächlich über naturschutz- oder wasserrechtliche Vorgaben geschützt“, wird in der Expertise über die Steiermark unter anderem festgehalten.

Von der Enns bis zur Mur
Konkret handelt es sich um insgesamt 814 Fluss-Kilometer im gesamten Bundesland, aufgeteilt auf Stiefing, Pöllauer Saifen, Enns, Raab, Laßnitz, Doblbach, Palten, Mürz, Goggitschbach, Freßnitzbach, Gepringbach, Stübmingbach, Gulling und Mur.

Neue Landtagsinitiative
Für die Grüne Landtagsklubobfrau Sandra Krautwaschl Anlass, eine neue Landtagsinitiative zu starten: „Wir fordern die zuständige Landesrätin Ursula Lackner auf, eine neue Verordnung zu erlassen und jene steirischen Fließstrecken darin zu integrieren, die als schutzwürdig ausgewiesen wurden.“ Die aktuelle Kategorisierung stammt übrigens aus den Jahren 2011/2012: „Es braucht dringend eine Aktualisierung“, meint Krautwaschl.

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