Lebenslang für Täter

Höchststrafe nach Anschlag auf Synagoge von Halle

Ausland
21.12.2020 11:28

Der Attentäter von Halle hat für seinen rechtsterroristischen Anschlag auf eine Synagoge die Höchststrafe ausgefasst: Der 28-jährige Deutsche wurde zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zudem stellte das Gericht am Montag die besondere Schwere der Schuld fest: Es handele sich um eines der schlimmsten antisemitischen Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Der Deutsche wurde unter anderem wegen zweifaches Mordes, Mordversuchs in insgesamt 62 Fällen, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Volksverhetzung verurteilt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Es sei ein „feiger Anschlag“ gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens bei der Urteilsverkündung am Montag. Der Angeklagte habe an vielen Stellen seine Taten und Motive relativiert. Der Mann reagierte mit ausdruckslosem Gesicht auf den Urteilsspruch und begann, sich Notizen zu machen. Auch während des Prozesses hatte B. Medienberichten zufolge keine Reue gezeigt.

Nur massive Tür verhinderte Blutbad in Synagoge
B. hatte versucht, am 9. Oktober 2019 am jüdischen Feiertag Jom Kippur bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten 51 Menschen zu töten. Dabei warf er auch Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür. Auf das Gelände gelangte er nicht.

Als er an der massiven Tür scheiterte -, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Auf seiner Flucht schoss der Mann auf Polizisten, fuhr mit dem Fluchtwagen einen Schwarzen an und schoss in einem Dorf bei Halle einen Mann und eine Frau an, nachdem sie ihm ihr Auto nicht geben wollten. In einer Werkstatt erpresste der damals 27-Jährige dann ein Taxi, das die Polizei mithilfe des Taxifahrers orten konnte. Anschließend nahmen Polizisten ihn fest. 

Der Mord an der Passantin Jana L. (40) und dem 20 Jahre alten Lehrling Kevin S. sorgte weltweit für Entsetzen. B. gestand die Taten und begründete sie mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien. Der Prozess lief seit Juli vor dem Oberlandesgericht Naumburg, aus Platzgründen fand er jedoch in Magdeburg statt.

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