OGH sagte Nein

Stromanbieter wollte Wechselplattform ausschließen

Wohnkrone News
05.11.2020 12:04

Energieversorger sind mit Plattformen, die für Kunden den Wechsel zum jeweils billigsten Anbieter durchführen, naturgemäß nicht glücklich. Ein Stromlieferant hat sich gegen das 2018 gegründete Portal Energy Hero gewehrt: Er wollte seine besonders günstigen Online-Tarife für Kunden des Energiewechselservices sperren. Es kam zum Gerichtsstreit, den aber großteils die Plattform gewann.

Der Wechselplattform sollte untersagt werden, stellvertretend für Kunden die günstigen Online-Tarife abzuschließen. Die Online-Tarife standen laut Tarifbedingungen nämlich Kunden nur bei höchstpersönlichem Abschluss zur Verfügung, wie die Anwaltskanzlei von Energy Hero, Dorda, berichtete. Zudem musste im Zuge der Ummeldung per Häkchen bestätigt werden, dass kein Stellvertreter einschreitet.

Diese Praxis ist jedoch unzulässig, entschied nun der Oberste Gerichtshof (OGH). Die Wechselplattform hatte argumentiert, dass es für den Endkunden gröblich benachteiligend sei, dass er den Vertrag höchstpersönlich abschließen muss und dass dies auch auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen den Konkurrenten durchschlage. Der OGH hat das laut Anwaltskanzlei bestätigt und das Sicherungsbegehren des Energieanbieters abgewiesen.

In einem von fünf Punkten ist die Wechselplattform im Lauf der drei Instanzen aber unterlegen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschied, dass Energy Hero bei Preisvergleichen darauf hinzuweisen hat, dass allenfalls noch nicht ausbezahlte oder gutgeschriebene Neukundenvergünstigungen des derzeitigen Versorgers nicht berücksichtigt werden. Diesen Punkt ließ das Portal laut Anwaltsbüro unbekämpft und verpflichtete sich im Zuge des Hauptverfahrens auch in einem Vergleich zu dem Hinweis.

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