05.10.2020 10:29 |

Covid-sichere Party

Emma Roberts: Babyshower in „magischem Garten“

Die schwangere US-Schauspielerin Emma Roberts wurde am Wochenende von ihrer Familie und Promi-Freunden mit einer Babyparty überrascht. Aufgrund der Covid-19-Pandemie feierte sie mit 15 Gästen in einem weitläufigen Garten in Los Angeles, der genügend Platz ließ, um die Abstandsregeln einhalten zu können. 

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

„Ich bin meiner Familie und meinen Freunden so dankbar, dass ich meine Schwangerschaft in so wilden Zeiten dennoch feiern konnte“, schrieb die 29-Jährige begeistert in einem Instagram-Post.

Kristen Stewart und Camila Morrone unter den Gästen
Die Nicht von Julia Roberts, die ihr erstes Kind mit ihrem Partner, dem Schauspieler Garrett Hedlund, erwartet, zeigte sich auf der Party mit einem zauberhaften Blumenkleid von Tory Burch mit passender Gesichtsmaske.

Neben der Designerin waren auch die Schauspielerin Kristen Stewart und deren Freundin Dylan Meyer sowie Leonardo DiCaprios Freundin Camila Morrone unter den Gästen.

Roberts dankte ihnen besonders für die charmante Dekoration bei der Feier, bei der rosa, gelbe und weiße Rosen an Bändern von den Bäumen hingen und Kekse mit essbaren Blumen verziert waren. Es sei ein „magischer Garten“ gewesen, schwärmte die werdende Mutter.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

(Bild: kmm)