Der Zeitpunkt des Vergehens ist in dem Bescheid genau angeführt: Von 15:10 Uhr bis 15:20 Uhr soll Manuela Frisch durch „Bellenlassen ihres Hundes in ungebührlicher Weise störenden Lärm“ erregt haben. Die Behörde reagierte auf die Darstellungen der nach eigenen Angaben leidgeprüften Nachbarin mit einem Strafbescheid. Das Frauerl von Yumah, ein amerikanischer Collie, soll nach der Anzeige für das Kläffen 110 Euro Strafe zahlen. Es handle sich um eine Verwaltungsübertretung nach § 28 des Landessicherungsgesetzes.
„Mitten am Tag wird doch ein Hund einmal bellen dürfen“, fragt sich nicht nur Manuela Frisch. Lautstärken sind immer auch Ermessenssache, die Behörde ließ sich augenscheinlich von der Nachbarin überzeugen.
Die Hundebesitzerin erhob gegen den Bescheid der BH Zell am See auch fristgerecht Einspruch. Die Rasse sei besonders wachsam, ihr Yumah habe wahrscheinlich gerade eine Katze gesichtet. Manuela Frisch blitzte aber ab. Die Behörde bleibt dabei. Es sind 110 Euro fällig.
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