Lange hatte Ungewissheit geherrscht, doch ausgerechnet kurz vor Weihnachten ist es Realität geworden: Jerome Boateng, Abwehr-Star des FC Bayern München, muss wegen einfacher, vorsätzlicher Körperverletzung an seiner einstigen Lebensgefährtin vor Gericht! Immerhin: Die von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfene und angeklagte „gefährliche Körperverletzung“ verwarf das zuständige Amtsgericht …
Etwas kurios an dem Fall ist, dass die Staatsanwaltschaft bereits am 11. Februar 2019 die Anklage gegen Boateng auf den Weg gebracht hatte - mit der Entscheidung über die Zulassung, von der die „Süddeutsche Zeitung“ und der Westdeutsche Rundfunk berichten, ließ man sich auffallend lange Zeit. Die bereits vor einiger Zeit kursierenden Berichte über die Verzögerung in dem Fall war kurz und knapp mit „unterschiedlichen Ansichten zwischen Gericht und Anklagebehörde“ begründet worden.
Mit der nunmehr getroffenen Entscheidung, statt der „gefährlichen Körperverletzung“ lediglich eine „einfache, vorsätzliche Körperverletzung“ zugrunde zu legen, scheint das Problem der „unterschiedlichen Ansichten“ fürs Erste gelöst zu sein. Widersprüche in den Aussagen der Ex-Lebensgefährtin Boatengs sowie Videoaufnahmen der erlittenen Verletzungen reichten nach Ansicht des Gerichts nicht für die schwerwiegendere Anklage gegen den Weltmeister von 2014.
Vonseiten der Anwälte Boatengs gab es zu der neuen Entwicklung noch keine Stellungnahme, im September noch hatte man erklärt, dass es bei den Vorwürfen um einen privaten Sachverhalt gehe, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe.
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