Mord oder Unfall?

Todesdrama auf Lisa-Alm: Witwe (30) vor Gericht

Salzburg
02.12.2019 09:27

Die Witwe eines getöteten Promi-Skihüttenwirtes im Salzburger Pongau muss sich ab Montag in einem dreitägigen Prozess am Landesgericht Salzburg wegen des Vorwurfs des Mordes verantworten. Die 30-Jährige soll am 3. März dieses Jahres ihrem 57-jährigen Mann einen Stich mit einem Küchenmesser in den Oberkörper versetzt haben, daraufhin verblutete er. Der Verteidiger spricht von einem tragischen Unfall.

Zu dem Vorfall kam es bei einem nächtlichen Streit des Paares in der Küche in einem Betrieb des prominenten Gastronomen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Tatvorsatz der Ehefrau aus. Die Behörde verwies in ihrer Anklage auf die Stichführung und die dadurch verursachte Verletzung. Die Spurenlage sei mit einer Unfallversion nicht vereinbar, hieß es. Die Klingenlänge des Küchenmessers betrug zwölf Zentimeter. 

Unfall oder Tatvorsatz?
Laut Verteidiger Kurt Jelinek habe die Frau das Messer in der Hand gehalten, als ihr Mann sie zu sich herangezogen habe. Sie habe nicht gemerkt, dass er vom Messer verletzt worden sei, begründete der Anwalt, warum die Frau seiner Ansicht nach unschuldig sei. „Die Verletzung befindet sich unter der Achsel, eine atypische Stelle für eine Gewalttat“, untermauerte der Rechtsanwalt die Unfallversion.

Wenn jemand einer Person etwas Böses antun wolle, würde er ihr nicht an dieser Stelle eine Stichverletzung zufügen, argumentierte der Verteidiger. Bei ihrer ersten Einvernahme hatte die Frau allerdings noch angegeben, der Mann habe sich die Verletzung im Streit selbst zugefügt.

Beide waren betrunken, er hatte außerdem Kokain im Blut
Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge waren die beiden betrunken, der Wirt hatte zudem Kokain im Blut. Die Ehefrau war dem Gutachten zufolge zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Sie hatte 2,4 Promille Alkohol im Blut.

Der Geschworenenprozess unter Vorsitz von Richter Helmuth Marco Torpier ist auch noch für Dienstag und Mittwoch anberaumt. Vermutlich erfolgt am Mittwoch das Urteil.

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