21.10.2019 20:51 |

Verwirrter Auftritt

Assange vor Gericht: „Ich kann nicht klar denken“

WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat bei seinem ersten öffentlichen Auftritt seit seiner Verhaftung in London vor sechs Monaten einen sehr angeschlagenen Eindruck gemacht. Bei einer Anhörung vor dem Westminster Magistrates‘ Court gab er am Montag an, „nicht klar denken“ zu können. Eine von ihm beantragte Verschiebung des Termins lehnte das Gericht ab. In der Hauptanhörung am 28. Februar muss dann entschieden werden, ob der in den USA wegen Spionage beschuldigte Australier in die Vereinigten Staaten ausgeliefert wird.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Seit April sitzt Assange in Großbritannien eine einjährige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen ab. Zuvor hatte er sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London aufgehalten, um einer Auslieferung nach Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen aus dem Jahr 2010 zu entgehen.

Assange droht in USA lebenslange Haft
In den USA ist Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt. Im Falle eines Schuldspruchs in allen 18 Anklagepunkten droht dem 48-Jährigen lebenslange Haft.

Einer von Assanges Verteidigern, Mark Summers, warf bei dem Gerichtstermin am Montag, zu dem keine Medien zugelassen waren, den USA vor, das Recht seines Mandanten auf Vertraulichkeit der Rechtsberatung verletzt zu haben. Die USA seien „aktiv in vertrauliche Gespräche zwischen Assange und seinen Anwälten“ in der ecuadorianischen Botschaft „eingedrungen“, indem sie auf Telefonen und Computern gespeichertes Material „unrechtmäßig kopiert“ hätten.

Summers meinte auch, für die Vorbereitung des Gerichtsverfahrens gegen seinen Mandanten mehr Zeit zu benötigen. Dies wies Richterin Baraitser ab. Auch einen Antrag der Verteidigung, die Zulässigkeit des US-Auslieferungsersuchens zu überprüfen, lehnte sie ab.

Brüchige Stimme, verwirrter Eindruck
Assange beklagte vor Gericht die Bedingungen seiner Haft im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Er könne nicht auf seine Schriften zugreifen und es sei „sehr schwierig“ für ihn, „irgendetwas zu tun“, während seine Gegner „unbegrenzte Ressourcen“ zur Verfügung hätten, sagte er mit kaum hörbarer Stimme.

Trotz seines gepflegten Äußeren - Assange erschien frisch rasiert und mit Jackett - hinterließ der WikiLeaks-Gründer einen verwirrten Eindruck. So konnte er sich scheinbar nicht an sein Geburtsdatum erinnern und erklärte Richterin Vanessa Baraitser nach Abschluss der Anhörung, er habe nicht verstanden, was im Gerichtssaal passiert sei.

Kritik an „politischer Verfolgung“ Assanges
Assange will erreichen, dass er auf Bewährung freigelassen wird. Wegen seines schlechten Gesundheitszustands bestehe keine Fluchtgefahr, argumentierte er bei seiner Anhörung. Zeitgleich protestierten vor dem Gerichtsgebäude Dutzende Menschen gegen Assanges Inhaftierung. Auch unter den Zuschauern im Gericht befanden sich zahlreiche Unterstützer des WikiLeaks-Gründers, darunter die deutsche Linken-Politikerin Heike Hänsel.

Hänsel kritisierte das Gericht scharf. Das gesamte Verfahren gegen Assange werfe „Fragen bezüglich rechtsstaatlicher Standards auf“, meinte sie in einer Aussendung. Für Europa sei es „beschämend“, „den von der Isolationshaft schwer gezeichneten Journalisten in einem Gerichtssaal in London zu erleben“. Großbritannien und die EU müssten die „politische Verfolgung“ Assanges durch die USA in Europa „umgehend beenden“, forderte sie.

 krone.at
krone.at
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?