Am 19. März fasste eine dreifache Mutter wegen versuchten Mordes die Mindeststrafe aus: 10 Jahre Haft (die „Krone“ berichtete). Nun bat sie in der Berufungsverhandlung um außerordentliche Strafmilderung - im Gegensatz zum Staatsanwalt. Letztlich blieb es unverändert.
Die von psychischen Problemen geplagte Frau hat versucht, ihre Nachbarin zu töten. Betrunken hämmerte sie am 2. Oktober 2018 in Neumarkt gegen die Tür des Opfers, Beschimpfungen und ein Gerangel folgten. Dabei würgte sie die Nachbarin - mit beiden Händen. „Ich wollte sie verletzen, aber nicht umbringen“, so die Flachgauerin beim Prozess in Salzburg. Die acht Geschworenen entschieden aber auf Mordversuch.
Berufungen „nicht Folge“ gegeben
Nun, vor einem Berufungssenat des OLG Linz, bat sie um eine mildere Haftstrafe. Der Senat folgte weder ihr noch der Staatsanwaltschaft, bestätigte Sprecher Wolfgang Seyer das nun rechtskräftige Urteil.
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