17.10.2019 16:53 |

10 Jahre Haft sind fix

Flachgauerin (32) bat vergeblich um Milde

Am 19. März fasste eine dreifache Mutter wegen versuchten Mordes die Mindeststrafe aus: 10 Jahre Haft (die „Krone“ berichtete). Nun bat sie in der Berufungsverhandlung um außerordentliche Strafmilderung - im Gegensatz zum Staatsanwalt. Letztlich blieb es unverändert.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Die von psychischen Problemen geplagte Frau hat versucht, ihre Nachbarin zu töten. Betrunken hämmerte sie am 2. Oktober 2018 in Neumarkt gegen die Tür des Opfers, Beschimpfungen und ein Gerangel folgten. Dabei würgte sie die Nachbarin - mit beiden Händen. „Ich wollte sie verletzen, aber nicht umbringen“, so die Flachgauerin beim Prozess in Salzburg. Die acht Geschworenen entschieden aber auf Mordversuch.

Berufungen „nicht Folge“ gegeben

Nun, vor einem Berufungssenat des OLG Linz, bat sie um eine mildere Haftstrafe. Der Senat folgte weder ihr noch der Staatsanwaltschaft, bestätigte Sprecher Wolfgang Seyer das nun rechtskräftige Urteil.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Salzburg