Stiftungs-Affäre

ÖVP-Rinner darf laut Gericht weiter über SPÖ herziehen

Steiermark
24.02.2010 17:26
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den steirischen ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Rinner abgewiesen. Rinner hätte aufgrund dieser Verfügung unter anderem nicht mehr behaupten dürfen, dass "die Verschiebung des Stiftungsvermögens der Zukunft Steiermark Privatstiftung in eine GmbH der SPÖ ihre Wahlkampfmillionen sichert".

Die Klage gegen ihn sei aber nach wie vor aufrecht, weshalb es "dem 'roten Prozessfranzl' (SPÖ-LH Franz Voves, Anm.) nicht erspart bleiben wird, in einer Verhandlung Auskunft zu geben", so Rinner. Allerdings gehe man davon aus, dass sich ein Verfahren nicht vor September ausgehe, so Rinner am Mittwoch. Ende September sind in der Steiermark Landtagswahlen.

Rinner, für den der SPÖ-Steiermark-Vorsitzende und LH Voves der Verantwortliche für die Auflösung der SPÖ Stiftung Zukunft Steiermark und für die Überführung von deren Vermögen in eine "Spectro"-Forschungsgesellschaft ist, präsentierte am Mittwoch den ihm am Vortag zugestellten richterlichen Spruch, wonach die drei Kläger - die Vorstände der früheren Stiftung, der Wiener Rechtsanwalt Leopold Specht, der Grazer Michael Spreitzhofer sowie der Wiener Wirtschaftsprüfer Günther Robol - mit ihrer Forderung nach einer einstweiligen Verfügung (EV) abgewiesen wurden.

"Steuerhinterziehung" und "Wahlkampfmillionen"
In der EV wäre es Rinner untersagt worden, u.a. von der Sicherung von Wahlkampfmillionen zu sprechen bzw. davon, "der Vorwurf der Steuerhinterziehung sei im Zusammenhang mit der Übertragung des Vermögens der Zukunft Steiermark Privatstiftung an eine gemeinnützige GmbH nicht ausgeräumt".

Ferner wäre es dem ÖVP-Landesgeschäftsführer untersagt gewesen, "öffentlich den Vorwurf der Steuerhinterziehung" gegenüber der Stiftung zu erheben. Zu klären sei laut Rinner unter anderen, ob die Stiftung überhaupt aufgelöst hätte werden können, bzw. ob die Vorsteuerabzugsberechtigung in Zusammenhang mit Stiftungsfirmen zu Recht geltend gemacht worden sei. Alle Vorwürfe bestätigten jedenfalls die Unglaubwürdigkeit des SPÖ-Vorsitzenden Voves, so Rinner. Dessen Behauptungen, er habe keinen Einfluss, seien Humbug. Die Fakten würden in dem Prozess zu klären sein. "Ich vertraue auf die Justiz", sagte Rinner.

Rechtsanwalt Specht war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht erreichbar - etwa, ob ein Rekurs eingelegt werden könnte - da er sich laut Auskunft seiner Kanzlei auf Geschäftsreise befand.

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