Ernst H. attackiert

Kampusch-Vater erreicht Milderung seiner Strafe

Steiermark
10.11.2009 16:34
Über einen Teilerfolg kann sich Natascha Kampuschs Vater Ludwig Koch freuen. In einem Berufungsverfahren vor dem Grazer Oberlandesgericht wurde seine bedingte Haftstrafe am Dienstag in eine teilbedingte Geldstrafe umgewandelt. Koch hatte am Rande eines Prozesses im Vorjahr Ernst H., einen Freund von Entführer Wolfgang Priklopil, körperlich angegriffen (siehe Bild und Video oben). Der Attackierte selbst war bei der aktuellen Verhandlung nicht anwesend.

Das Medieninteresse an dem Fall war groß, die Verhandlung selbst in einer knappen halben Stunde erledigt. Ludwig Koch kam zehn Minuten vor Verhandlungsbeginn, wollte sich aber zu den neuen Ermittlungen gegen Ernst H. in Bezug auf die Entführung seiner Tochter (siehe Infobox) nicht äußern. Er selbst hatte den ehemaligen Freund des Entführers Wolfgang Priklopil am Rande einer Gerichtsverhandlung im September 2008 in Gleisdorf unsanft an der Jacke gepackt und wollte ihn zu einem Gespräch zwingen. H. riss sich jedoch los und rief nach der Polizei. Fernsehkameras hatten den Vorfall festgehalten.

"Als Vater spürt man, der Mann hat Schuld"
"Ich wollte niemandem wehtun. Ich habe den größten Kampf mit mir selbst gekämpft, damit ich ihm nichts antue", erklärte Koch. "Als Vater spürt man, der Mann hat Schuld", so der Angeklagte. Er zeigte sich auch sehr zufrieden darüber, "dass der Oberstaatsanwalt der gleichen Meinung ist". Damit bezog er sich auf die Arbeit von Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher, der zu den Kampusch-Ermittlungen hinzugezogen wurde und der weitere Untersuchungen gegen Ernst H. angeregt hatte.

"Der Aktualität der Causa kann man sich derzeit in Österreich nicht entziehen", meinte Kochs Anwalt. Er erklärte, dass "möglicherweise am Rande der Tatbestand erfüllt" sei. "Wenn wir aber eine Umfrage machen würden, so würden neun von zehn Personen sagen, sie würden das für ihre Tochter auch tun."

Koch akzeptiert Entscheidung wortlos
Das Gericht entschied, dass der Schuldspruch bleibt, die Strafe aber von einer zweimonatigen bedingten Haft in eine teilbedingte Geldstrafe umgewandelt wird. Das bedeutet, dass Koch nun 240 Euro zahlen muss, 240 weitere Euro wurden bedingt verhängt. Ludwig Koch nahm die Entscheidung ohne Kommentar zur Kenntnis, ein mitangereister Bekannter sagte zu ihm: "Sag doch, dass du das nicht zahlen kannst, du hast ja nichts." Das Urteil ist rechtskräftig.

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