Den Link zum Urteil des Gerichts auf der AK-Tirol-Website findest du in der Infobox!
"Banken dürfen erhöhte Kosten für die Beschaffung von Schweizer Franken nicht durch unbestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Privatkunden weiterverrechnen", interpretierte AK-Tirol-Präsident Erwin Zangerl das Urteil am Freitag. Die Entscheidung des Gerichts bestätige, dass die Bank keine Risiken aus dem Spekulationsgeschäft Fremdwährungskredit einseitig auf den Kunden überbinden darf.
Zudem dürften erhöhte Refinanzierungskosten nicht einfach abgewälzt werden, so Zangerl. Ein unbeschränktes Kündigungsrecht der Bank sei "gröblich benachteiligend" und damit unwirksam. Letztlich dürfe die Bank bei einem zu großen Geschäftsrisiko nicht einfach ohne Zustimmung des Kunden die Währung wechseln.
Nun auch andere Tiroler Banken im Visier
"Mit diesem Urteil wurden wichtige Feststellungen für alle Kreditnehmer im Fremdwährungsbereich getroffen. Unbelehrbare Tiroler Banken werden demnächst Abmahnungen in unserem Auftrag über den Verein für Konsumenteninformation erhalten, da auch ihre AGB unzulässige Klauseln enthalten", kündigte Zangerl an.









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