In Österreich liegt das gesetzliche Pensionsantrittsalter bei 60 Jahren (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer).
Tatsächlich aber liegt , verzerrt durchFrühpensionierungen oder Invaliditätspensionierungen,das Antrittsalter derzeit bei 56,8 Jahren (Frauen),bzw. 58,5 Jahren (Männer). Insgesamt gibtes in Österreich 1.976.000 Pensionsbezieher, die durchschnittlich11.908 ?/Jahr beziehen. Das sind 23.530.208.000 ? /Jahr (23 Milliarden?). (321 Milliarden Schilling)
Doch wie viel darf man sich als Pension eigentlicherwarten? Die Homepage des österreichischen Pensionistenverbandeshat einige Antworten parat:
Generell gilt ein gesetzliches Antrittsaltervon 60 Jahren (Frauen) bzw. 65Jahren (Männer). Für den Pensionsanspruch brauchtman mindestens 15 Beitragsjahre gesamt oder 15 Versicherungsjahrein den letzten 30 Jahren bzw. 25 Versicherungsjahre im Laufe desganzen Lebens.
Die Höhe der Pension basiert auf der Bemessungsgrundlage: Diese ist der Durchschnitt der besten 18 Jahre. ProVersicherungsjahr bekommt man 2 Prozent dieser Bemessungsgrundlagebezahlt, höchstens jedoch 80%.
Ein Beispiel: Frau S. war 35 Jahrelang Beitragszahlerin, das Durchschnittsgehalt der besten 18 Jahrebeträgt 20.000 ? . Als Pension darf Frau S. also 2 mal 35= 70 % von 20.000 ? erwarten, das wären 14.000 ? pro Jahr.
Wer aber vorzeitig in den Ruhestand geht, musspro Jahr mit einem zusätzlichen Abschlag von 3%rechnen! (Diese gilt nicht für Frauen mit 40 Beitragsjahren,die vor dem 1.10 1950 geboren sind, bzw. für Männermit 45 Beitragsjahren, die vor dem 1.10 1945 geboren sind. Indiesen Fällen beträgt der jährliche Abschlag "nur"2%.)
Detaillierte Auskunft darüber gibt die Arbeiterkammer,der Pensionistenverband oder die Pensionsversicherungsanstalten...
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.