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12.11.2023

VITAL LEBEN IN DER STEIERMARK

Würdig und selbstbestimmt

Selbstständige Betreuungspersonen und mobile Dienste unterstützen in den eigenen vier Wändern. Foto: New Africa - stock.adobe.com

Wenn ältere Menschen nicht mehr alleine zurecht kommen, stellt sich die Frage nach der optimalen Betreuung. Ein Überblick.

So lange wie möglich daheim in den eigenen vier Wänden bleiben ist der Wunsch wohl jeden Seniors. Doch was, wenn langsam durch Unfall oder Krankheit die Fähigkeit nachlässt, ein selbstständiges Leben zu führen? Der Großteil der älteren Menschen wird nach wie vor durch Angehörige betreut. Schätzungen gehen von fast einer Million pflegender Angehöriger in ganz Österreich aus. Eine sehr herausfordernde Aufgabe.

Fast eine Million pflegende Angehörige in Österreich

Foto: Halfpoint-stock.adobe.com
Foto: Halfpoint-stock.adobe.com

Der seit Juli zustehende Pflegebonus für Angehörige (Details im Infokasten auf Seite 14) schafft eine weitere Erleichterung in finanzieller Hinsicht. Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind (z. B. Beendigung der Erwerbstätigkeit), um einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 3 zu pflegen, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern oder selbst versichern, die Beiträge dafür übernimmt der Bund. Unterstützung im Alltag gibt es etwa im Albert Schweitzer Trainingszentrum in Graz. Hier kann man Pflege und Betreuung in einer Kleingruppe erlernen. Man probiert pflegerische Handlungen in einer Übungswohnung aus, die wie ein typischer Haushalt aufgebaut ist. Durch die Besichtigung der Übungswohnung kann man auch Ideen für die eigene Wohnung gewinnen.

Mobile Pflege- und Betreuungsdienste sowie Hauskrankenpflege

Wessen Angehörige sich wegen eigener familiärer oder beruflicher Pflichten, weil sie zu weit weg wohnen oder professionelle Unterstützung benötigen nicht entsprechend kümmern können, kann das Angebot mobiler Pflege- und Betreuungsdienste sowie der Hauskrankenpflege in Anspruch nehmen. Diese werden von den fünf Organisationen Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz, SMP Sozialmedizinischer Pflegedienst Hauskrankenpflege und Volkshilfe in der Steiermark flächendeckend erbracht.

Alten- und Pflegehilfen sind für soziale Betreuung und grundpflegerische Tätigkeit zuständig. Die Altenhilfe führt einfache pflegerische Aufgaben durch. Die Heimhilfe leistet Unterstützung im hauswirtschaftlichen und persönlichen Bereich.

Bei der Hauskrankenpflege erfolgt die fachlich qualifizierte Pflege und Betreuung durch diplomiertes Personal. Daneben gibt es Beratung bei Problemen und Informatione über Hilfsmittel, Ernährung etc. Die Tarife sind sozial gestaffelt.

Selbstständige Betreuungspersonen: bestens versorgt und doch daheim

Sein Leben in vertrauter Umgebung zu Hause zu verbringen, ohne den Angehörigen zur Last zu fallen ist der Wunsch der meisten älteren Menschen. Selbstständige Betreungspersonen lassen sich flexibel an individuelle Bedürfnisse anpassen - von punktueller Unterstützung über Besuche mehrmals pro Woche bis zur 24 Stunden-Pflege, wenn die Betreuungsperson dauerhaft im Haushalt lebt. Sie unterstützen im Haushalt und im Alltag, von der Essenszubereitung über Körperpflege bis zur Erledigung von Besorgungen, leisten Gesellschaft, begleiten bei Aktivitäten sowie helfen bei der Gestaltung des Tagesablaufes und der Aufrechterhaltung von Kontakten. Nach schriftlicher Anleitung und Unterweisung durch medizinisches Fachpersonal unterstützen sie auch bei der Einnahme von Arzneimitteln und beim Anlegen und Wechseln von Verbänden. Im Regelfall wechseln sich die meist aus Osteuropa stammenden Betreuungspersonen 14-tägig ab. Auf www.daheimbetreut.at findet man ausführliche Informationen und erfährt, wie man an die optimale Vermittlungsagentur gelangt.

Alten- und Pflegeheime: rundum betreut am Lebensabend

Ein Aufenthalt in einem Alten- oder Pflegeheim ist oft die richtige Entscheidung, wenn Langzeitpflege benötigt wird. Das Angebot und die Leistungen sind sehr unterschiedlich. Es gibt Pflegeheime, in denen 24 Stunden am Tag Ärzte anwesend sind. Andere sind auf bestimmte Erkrankungen spezialisiert - etwa mit den Schwerpunkten Demenz, Wachkoma oder Palliativpflege. Für die Aufnahme ist eine Einstufung in Pflegegeldstufe 3 oder 4 erforderlich. Es besteht grundsätzlich freie Heimwahl. In der Steiermark stehen rund 35 öffentliche und knapp 190 private Pflegeheime sowie private Pflegeplätze zur Verfügung. Die Kosten setzen sich zusammen aus einer Hotelkomponente (die Kosten für Unterbringung und Verpflegung) und einem Pflegezuschlag. Wenn sie höher sind als die Einkünfte der gepflegten Person, springt die öffentliche Hand in Form einer Zuzahlung aus der Sozialhilfe ein.

Alles Wissenswerte erfährt man auf www.gesundheit.steiermark.at oder auf pflege.gv.at .

von Monika Erkinger


Neu bei 24-Stunden-Betreuung

Wenn die betreuungsbedürftige Person rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht (bei nachweislicher Demenz Stufe 1 oder 2 und ständigem Betreuungsbedarf) und das monatliche Nettoeinkommen 2500 Euro nicht übersteigt, hat sie - bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen - Anspruch auf eine Förderung. Aktuell gibt es 800 Euro, sofern zwei selbstständige Personenbetreuer zum Einsatz kommen. Werden die Betreuer angestellt, gibt es 1600 Euro. Selbstständige 24-Stunden-Betreuungspersonen dürfen außerdem bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen, auch wenn diese nicht verwandt sind. Diese Teilbarkeit soll es Menschen erleichtern, im Alter zusammenzuziehen. Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz


Pflegebonus für Angehörige

Personen, die nahe Angehörige pflegen, haben im Jahr 2023 automatisch Anspruch auf 750 Euro - und ab 2024 auf 1500 Euro Angehörigenbonus, wenn sie sich aufgrund der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- bzw. weiterversichert haben. Man muss einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 4 schon seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen und ein monatliches Nettoeinkommen unter 1500 Euro haben. Auch Pensionisten gebührt er unter bestimmten Voraussetzungen.

* Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz


Weitere Wohn- und Betreuungsangebote

Abgesehen von den genannten Formen, im Alter in einer jeweils den individuellen Bedürfnissen angepassten Umgebung zu wohnen, kann zwischen folgenden Angeboten gewählt werden.

Altenund Seniorenwohnhäuser

Dabei handelt es sich um pflegegerecht ausgestattete Kleinwohnungen zur Miete. Eine erforderliche pflegerische Betreuung erfolgt über die mobilen sozialen Dienste.

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen besteht darin, dass in Alten- und Seniorenwohnhäusern verschiedene Betreuungsleistungen durch einen Träger pauschal allen Mietern angeboten und über die Betriebskosten verrechnet werden. Die darüber hinausgehenden Pflege- und Betreuungsleistungen werden weiterhin individuell über die mobilen sozialen Dienste und andere Einrichtungen erbracht.

Tageszentren

Im Tageszentrum werden ältere Menschen tagsüber betreut. Somit ist eine zwischenzeitliche Entlastung von pflegenden Angehörigen möglich. Es werden Tipps für Angehörige gegeben, gemeinsame Ausflüge organisiert und diverse Freizeitaktivitäten durchgeführt.

Vorübergehende Aufnahme im Alten - oder Pflegeheim

Zum Beispiel nach einem Spitalsaufenthalt zur Rehabilitation sowie zur Kurzzeit- oder Urlaubspflege, wenn Pflege zu Hause nicht ausgeübt werden kann.