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12.11.2023

VITAL LEBEN IN DER STEIERMARK

24 Stunden würdevoll betreut

VERANTWORTUNGSVOLL UND FORDERND

Andreas Herz, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung und Vizepräsident der WKO Steiermark. Foto: Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung

Viele Tausend selbstständige Betreuungspersonen leisten ihren Beitrag dazu, dass betreuungsbedürftige Menschen zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Die 24-Stunden-Betreuung durch selbstständige Betreuungspersonen zu Hause in den eigenen vier Wänden: Gerade in den vergangenen Krisenjahren wurden uns Verlässlichkeit und Unverzichtbarkeit dieser tragenden Säule des österreichischen Pflege- und Betreuungssystems in aller Deutlichkeit vor Augen geführt. Doch dieses krisenbedingte Szenario war wohl nur ein Vorgeschmack auf das, was in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf Österreichs Bevölkerung zukommen wird: eine weitere dramatische Verschiebung im Verhältnis von Betreuungsbedürftigen und Betreuenden. Dazu muss man wissen, dass nach wie vor der überwiegende Anteil jener, die Betreuung benötigen, von Familienangehörigen betreut wird - noch. Denn wer soll in Zukunft diese Aufgabe übernehmen, wenn aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr Betreuungsbedürftigen immer weniger Menschen gegenüberstehen, die in der Lage sind, diese Aufgabe zu leisten?

Schlüsselrolle zwischen Betreutem und Familienumfeld

Bereits heute nehmen selbstständige Betreuungspersonen an der Schnittstelle zwischen Betreuungsbedürftigen und deren Familienumfeld eine Schlüsselrolle ein. Sie übernehmen dort Betreuungsleistungen, wo sie von Angehörigen nicht erbracht werden können; etwa weil diese aufgrund ihrer beruflichen Verpflichtungen nicht mehr in der Lage dazu sind oder gar keine Angehörigen da sind; oder wenigstens nicht in der dafür erforderlichen geografischen Nähe. Wenn Menschen ihren Alltag nicht mehr auf sich allein gestellt bewältigen können, reicht es nämlich nicht, ein- oder zweimal pro Woche nach dem Rechten zu sehen. Sturzgefahr, Körperhygiene, Versorgung mit Nahrung und vieles mehr: Die Betreuung betagter Menschen kann sehr rasch, manchmal tatsächlich über Nacht, zu einer Rund-um-die-Uhr-Verantwortung werden.

Unverzichtbare Säule seit zwei Jahrzehnten

Warum aber ist das Modell der 24-Stunden-Betreuung durch selbstständige Betreuungspersonen im Laufe der vergangenen rund zwei Jahrzehnte zu einer unverzichtbaren Säule der Betreuung in Österreich geworden? Dazu wirkten gleich mehrere Faktoren zusammen. Betreuung durch Selbstständige heißt: Betreuung zu Hause in den eigenen vier Wänden. Das wollen die meisten Menschen: nicht aus der vertrauten Umgebung gerissen zu werden. 24-Stunden-Betreuung heißt zudem: Sicherheit und Verlässlichkeit zu vergleichsweise leistbaren Konditionen. Die selbstständigen Betreuungspersonen erfüllen ihre Aufgabe in aller Regel nicht nur mit Professionalität, sondern sie bringen in hohem Maße Verantwortungsbewusstsein und Empathie in die Betreuungsbeziehung ein. Ein weiterer wichtiger Baustein: Qualitätsorientierte heimische Vermittlungsagenturen sorgen dafür, dass Betreuungspersonen rasch dort sind, wo sie gebraucht werden. Mit ihren Vermittlungs-, Service- und Backup-Leistungen bieten sie Betreuenden wie Betreuten und deren Familie messbaren Mehrwert.

Qualitativ konsequente Weiterentwicklung

„Dieses aus dem akuten Bedarf nach leistbarer Betreuung zu Hause auf der einen Seite und Beschäftigung auf der anderen Seite entstandene Angebot“, betont Andreas Herz, Obmann der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung sowie Vizepräsident der WKO Steiermark, „wurde in den vergangenen Jahren qualitativ konsequent weiterentwickelt. Im Hinblick auf kommende gesellschaftliche Herausforderungen gilt es nun alles zu unternehmen, um diese Betreuungsform im Dienste aller Beteiligten, Betreuter wie Betreuender, nachhaltig zu fördern und zu stärken.“

Wissenswertes zu Betreuung und Vermittlung

Um in Österreich als selbstständige Betreuungsperson bzw. als Vermittlungsagentur tätig sein zu können, bedarf es jeweils einer aufrechten Gewerbeberechtigung. Als Selbstständige sind gewerbliche Betreuungspersonen in der Lage, den zeitlichen Rahmen ihrer Tätigkeit selbst zu gestalten leben während der Betreuungszeit im Haushalt der betreuten Person. Bei der Betreuung lösen sich in der Regel zwei Betreuungspersonen im Zweiwochen- bzw. Monatsrhythmus ab. Betreuung umfasst keine pflegerischen bzw. ärztlichen Tätigkeiten. Bestimmte pflegerische Tätigkeiten wie etwas das Wechseln von Verbänden oder die Verabreichung von Medikamenten dürfen Betreuungspersonen nach (schriftlicher) Delegation sowie Unterweisung durch medizinisches bzw. pflegerisches Fachpersonal übernehmen.

Vermittlungsagenturen sorgen dafür, dass bei Bedarf möglichst rasch qualifizierte und geeignete Betreuungspersonen dort sind, wo sie benötigt werden. Die Geschäftsbeziehung zwischen einer Vermittlungsagentur und einer Betreuungsperson wird im sogenannten Organisationsvertrag geregelt, die zwischen Agentur und Betreuung Suchenden (bzw. deren Angehörigen) im Vermittlungsvertrag. Betreuungspersonen und Betreute schließen einen Betreuungsvertrag. Mit ÖKZ24 wurde ein eigenes Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen geschaffen. Es steht für Qualität und Fairness für Betreuende und Betreute sowie Verlässlichkeit für Familien und Angehörige.
Die Zertifizierung ist freiwillig - www.oeqz.at .
Infos zur 24-Stunden-Betreuung: www.daheimbetreut.at .