Immer wieder gibt es Berichte über straffällig gewordene Kinder. Vergebens sucht man dabei das Wort „Eltern“ oder Erziehungsberechtigte. Ein heute 14-Jähriger, die Medien berichteten von seiner erstmaligen Verurteilung, trieb jahrelang sein kriminelles Unwesen. Die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre abzusenken, wäre längst fällig. In der Schweiz liegt sie bei 10 Jahren! Diese Maßnahme richtet sich in erster Linie gegen die Eltern und Erziehungsberechtigten, die ihre Erzieherpflichten sträflich vernachlässigen. Reden allein, wie bisher, bringt nichts. Es braucht ernsthafte Konsequenzen. Erziehungsberechtigte aus der Verantwortung zu entlassen, ist inakzeptabel. Bei den Gegnern dieser Maßnahme, der Herabsetzung der Strafmündigkeit, ist sehr viel Ideologie im Spiel, die hier unangebracht ist. Der größte Teil der Erziehenden nimmt die Aufgabe verantwortungsvoll wahr. Es müsste ihnen viel mehr gedankt werden. Eltern sollten das Umfeld ihrer Kinder im Auge behalten. Auf die Rädelsführer von Kinderbanden, zumeist ältere Jugendliche, ist besonders zu achten. Die gefährdeten Kinder für Sport oder Musik zu begeistern, wäre hilfreich. Sie in derartige Jugendgruppen zu integrieren, wäre ein guter Weg.
OSR Mag. Wilhelm Jobstmann, Graz
Erschienen am Do, 29.5.2025
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