Die Pensionsdiskussionen münden mit unerschöpflicher Kontinuität immer in die übliche, manchmal in ihrer Eindimensionalität schon polemisch anmutende Argumentation, nämlich die Lebensarbeitszeit und damit das Antrittsalter zu erhöhen, die jetzt wieder von „Experten“ als absolute Notwendigkeit thematisiert wird. Aber es existieren noch andere Baustellen, wo Handlungsbedarf besteht und die bisher nicht in der entsprechenden Gewichtung berücksichtigt wurden. Etwa die deutliche Abweichung zwischen faktischem und gesetzlichem Antrittsalter, das rasch anzugleichen wäre. Das Mehrklassensystem mit Politiker-, Beamten- und sonstigen Luxuspensionen, das ebenfalls einer kritischen Revision unterzogen werden sollte, oder die Frage nach der individuellen Einhaltung des Generationenvertrags, nämlich eine nächste Generation als Grundlage des Umlagesystems. Das sind drei wirkungsvolle Rädchen, an denen man zuerst drehen sollte, bevor man das Antrittsalter erhöht.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Mi, 4.12.2024
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