Also die „geringe“ Geldstrafe wird wohl keinen einzigen Klimakleber davon abhalten, im Herbst zu Beginn der Hauptverkehrszeit wieder die Fahrbahn für andere Verkehrsteilnehmer zu blockieren! Warum wird da nicht härter durchgegriffen, denn eindeutig liegt eine „Nötigung im Straßenverkehr“ nach § 240 StGB vor, wenn eine Person vorsätzlich handelt und in voller Absicht einen anderen Verkehrsteilnehmer nötigt. Ausübung von Gewalt im Sinne des Paragrafen kann im Straßenverkehr vorliegen, wenn die Entscheidungsfreiheit einer anderen Person so weit beschnitten wird, dass man sich zu einem bestimmten Verhalten genötigt fühlt. Bei Übertretungen können auch Haftstrafen verhängt werden, und – was nicht unbedeutend ist – solche Verurteilungen stehen auch im Leumundszeugnis. Also wann endlich wird von den Behörden so eingeschritten, dass diese Blockierer auch „schmerzhafte Konsequenzen“ zu tragen haben?
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