Das freie Wort

Pensionsraub

Zur Debatte um den sogenannten „Pensionsraub“ möchte ich festhalten: Es gab in der Vergangenheit – auch unter SPÖ-Kanzlern – eine Wartefrist von bis zu 23 Monaten bis zur ersten Pensionserhöhung. („Wiener Zeitung“ vom 21. 2. 2023) Gesetzestext: Zukünftige Pensionserhöhung (§ 41 Abs. 2 PG u. 3 PG): Erstmalige Pensionserhöhung: Ruhebezüge die ab 1. 1. 2004 erstmalig anfallen, werden in Zukunft erst ab dem zweitfolgenden Kalenderjahr erhöht. Mit dieser sehr lange geltenden Regelung hat man einer Vielzahl von Menschen einen großen Teil des Lebenseinkommens genommen. Wo bleibt die Gerechtigkeit für all jene, die bis heute auf einen berechtigten Teil ihrer Pension verzichten müssen. Ich als Pensionist fühle mich von keiner in Österreich herumschreienden Partei vertreten. Vielmehr ist man gezwungen zuzuschauen, wie man vom vermeintlichen Mittelstand (den man ja nur als Berufstätiger zu erreichen versuchen konnte) in eine Situation gerät, in der man sich das Leben mit Einschränkungen noch einigermaßen leisten kann. Zusehends ist es lukrativer, ohne zu arbeiten, vom Staat erhalten zu werden. Leider ist es für viele schon zu spät, und das sind all jene, die kaum etwas bekommen, aber alles mitbezahlen müssen.

Alfred Grabner, Graz

Erschienen am Mi, 26.7.2023

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