Das Urteil über Starkoch Schuhbeck zeigt deutlich, dass Steuereinnahmen für den Staat einen höheren Stellenwert besitzen als die Sicherheit der Bevölkerung. Messerstecher, Vergewaltiger usw. lässt man laufen, oder sie bekommen lächerlich geringe Strafen, aber einen Steuersünder sperrt man für Jahre ein. Ich frage die Verantwortlichen: Von wem geht eine höhere Gefahr aus? Bei wem besteht Wiederholungsgefahr? Bei gewissen Verbrechern sind weitere Straftaten sozusagen vorprogrammiert, bei Herrn Schuhbeck kann ich mir nicht vorstellen, dass er nochmals Steuern hinterzieht – alleine schon wegen seines Alters. Man fragt sich natürlich auch immer öfter, welche Rolle die Herkunft eines Straftäters bei der Strafbemessung spielt. Mit den Steuernachzahlungen, den enormen Geldstrafen usw. ist die Existenz von Herrn Schuhbeck vermutlich ohnehin zerstört. Das reicht dem Staat anscheinend noch nicht.
Stephan Pestitschek, Strasshof
Erschienen am Do, 3.11.2022
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