Auf dem Zebrastreifen muss man schon ein paar gesetzliche Dinge beherzigen, aber es zählt natürlich auch der Hausverstand: Fahrzeuglenker müssen nämlich Fußgängern das ungehinderte Überqueren der Fahrbahn auf dem Schutzweg ermöglichen, sobald die Absicht eines Fußgängers, die Fahrbahn zu überqueren, erkennbar ist. Kommunikation im Straßenverkehr ist daher sehr wichtig. Die Sicherheit ist nur dann gewährleistet, wenn klare Zeichen gegeben werden, egal, ob man zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs ist! Durch das Gesetz ist also festgelegt: Fußgänger haben auf dem Zebrastreifen Vorrang. Doch – auch im Sinne ihrer eigenen Sicherheit – dürfen sie diesen weder erzwingen noch sich blind darauf verlassen, und sie dürfen den Schutzweg nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend betreten. Fußgänger sollten daher Blickkontakt aufnehmen und damit signalisieren, dass sie die Straße überqueren wollen. Kinder dürfen den Zebrastreifen erst dann betreten, wenn das Fahrzeug vor dem Schutzweg angehalten hat. Diese Richtlinien werden oft falsch interpretiert bzw. angewendet. Ein Aspekt wird jedoch dabei immer wieder vergessen! Ständig werden der Fußgängerübergang (Zebrastreifen) und der „andersfarbige“ Radweg auch von vielen „offiziellen Stellen“ (Polizei, VCÖ, Politik.) so dargestellt, als ob sich Fußgänger und Radfahrer „Narrenfreiheit“ leisten dürfen, der Autofahrer jedoch in jedem Fall „hellseherische Fähigkeiten“ haben muss, denn viele Radfahrer und Fußgänger – anscheinend lehrt man das die Kinder schon im Kindergarten und in der Volksschule – treten bzw. fahren ohne nur einen Blick auf den Autoverkehr zu werfen und oft für den Autofahrer total „unvermutet“ auf die Fahrbahn. Bei einem Schutzweg in der Nähe einer Schule ist sogar eine junge Polizistin – in ihrer übertriebenen Pflichterfüllung – ohne Ankündigung (z. B. durch Handheben!) auf den Zebrastreifen getreten und wäre mir bei ihrer „Amtshandlung“ beinahe ins Auto „gehüpft“. Sollen daraus die Schulkinder das richtige Verhalten lernen? In anderen europäischen Großstädten (Rom, Paris, etc.) wären solche Handlungen einem Selbstmord gleichzusetzen! Das Mindeste ist doch der Blickkontakt mit dem Autofahrer, dann hält dieser so und so rechtzeitig an, denn er weiß ja, dass es ein „Vormerkdelikt“ ist! Aber es kann doch nicht sein, dass der Autofahrer eine Notbremsung und einen möglichen Auffahrunfall in Kauf nehmen muss, während der Fußgänger oder der Radfahrer – oft noch mit dem Handy am Ohr und Eis schleckend – ohne auf den Verkehr zu achten die Straße überqueren! Das ist eine falsche Interpretation des „Schutzweges“!
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