Die berüchtigte Truppe aus dem Gesundheitsministerium hat wieder einmal einen Gesetzesentwurf in der Pipeline. Demnach sind Zusammentreffen von mehr als drei Personen aus zwei Haushalten künftig als „Versammlung“ zu sehen, die genehmigt werden muss. Sobald sich vor einem Supermarkt eine Warteschlange von fünf Leuten bildet, ist dies der Fall. Veranstalter wäre hier der Gesundheitsminister, der die „Versammlung“ durch eine vorangegangene Gesetzesbestimmung verursacht. Er könnte dafür also mit einer Strafe von bis zu 30.000,- Euro belegt werden. Eine Zusammenkunft von 100 Parteifunktionären wäre aber ohne Weiteres möglich, dafür sorgt eine „Kann-Bestimmung“ wenige Zeilen darunter (Kleinwalsertal-Regelung?). Wenn sich demnächst wieder Politiker beschweren, dass die Menschen die Maßnahmen nicht mehr mittragen, halte ich dies für frivol.
Martin Gasser, Neumarkt
Erschienen am So, 7.3.2021
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