Na mehr hat der Herr Landeshauptmann Schützenhöfer nicht gebraucht, als er nun auch für den privaten Bereich die Möglichkeit eines Polizeieinsatzes in Sachen Corona forderte. Aber genau betrachtet, hat er doch recht! Wenn also in Zeiten wie diesen man annehmen kann, dass aufgrund etwa einer (lauten) Party da allerhand im Busch zu sein scheint, dann muss es doch möglich sein, der Polizei das Recht auf Einschreiten zu geben, so wie das bei einer simplen Randaliererei ja auch möglich ist. Und das hat jetzt mit Vernadern gar nichts zu tun. Denn angenommen, bei dem munteren Treiben pfeifen (klarerweise) alle auf Teilnehmerzahl, Maske und Abstand, und es käme also im privaten Bereich zu einer oder mehreren Ansteckungen, wo all diese Leute dann ja wieder in der Öffentlichkeit erscheinen, dann ist’s vorbei mit der Privatsphäre, dann wird alles öffentlich, also auch die Ansteckungsgefahr. Wenn also der Herr Nachbar merkt, dass nebenan die Hölle los ist – und die Betroffenen wissen wohl alle ganz genau, was derzeit verboten ist – dann möge man sich nicht aufregen, wenn die Polizei an der Tür klopft und diesem munteren Treiben ein Ende setzt bzw. die nötigen rechtlichen Konsequenzen zieht. Unrecht muss wohl auch im privaten Bereich strafbar bleiben, wenn schon überall der Corona-Hut brennt, oder brauchen wir dazu schon wieder ein neues Gesetz? Da reicht der simple Hausverstand. Das sei den Herren Gesundheits- und Innenminister ins Stammbuch geschrieben! Ausnahmen in Corona-Zeiten bestätigen die Regel.
Hermann Edelhauser, Niedersulz
Erschienen am Sa, 31.10.2020
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