Der Vorschlag, das Alter für die Strafmündigkeit von Jugendlichen von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen, verdient Zustimmung. Dadurch wären nicht nur Fälle wie die neuliche Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Deutschland strafrechtlich erfassbar, bei der dem Vernehmen nach zwei der mutmaßlichen Täter erst zwölf Jahre alt waren. Sondern es würde vor allem auch dem Grundsatz Rechnung getragen werden, dass Täter für ihre Taten einstehen müssen: Wenn z. B. ein 13-Jähriger imstande ist, einen Tatvorsatz zu fassen und eine Straftat zu begehen, muss er in der Regel auch imstande sein, die Verantwortung dafür zu übernehmen!
Dr. Adrian Hollaender, Wien
Erschienen am Fr, 26.7.2019
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