Die Bestrafung von Freiern und die Abschaffung des so genannten Dauerdeliktes - das sind die wesentlichen Neuerungen des Tiroler Landespolizeigesetzes. Ob sich damit die illegale Prostitution tatsächlich bekämpfen lässt, wird sich erst weisen…
Lange Zeit war das Dauerdelikt der Polizei ein gewaltiger Dorn im Auge. Warum? Bisher konnten die Prostituierten trotz einer Anzeige weiterhin ungestraft und seelenruhig ihre Sex-Dienste verrichten, solange das Erstverfahren nicht abgeschlossen war. Damit ist nun aber endgültig Schluss!
Interview mit Stadtpolizeichef Martin Kirchler
Herr Kirchler, wie schätzen Sie die aktuelle Situation am Innsbrucker Straßenstrich ein?
Die Lage ist derzeit sehr beruhigend. Es sind etwa eine Handvoll Prostituierte auf der Straße anzutreffen. Früher waren es teils sogar 30 oder 40 Frauen. Der große Kontrolldruck trägt Früchte.
Mit dem neuen Landespolizeigesetz ist das Dauerdelikt Geschichte, auch Freier können nun bestraft werden. Wie sehr spielt das der Polizei in die Hände?
Wir erwarten uns mehr Wirkung bei den Anzeigen. Die Strafen für Freier sind ordentlich und abschreckend. Auch die Prostituierten sind nun bei jedem Vorfall strafbar. In den kommenden Wochen liegt unser Hauptaugenmerk auf den Freiern.
Ist eine komplette Verdrängung der illegalen Prostitution möglich?
Dieser Thematik wird man vermutlich nie ganz Herr werden. Zumindest was den Straßenstrich anbelangt, hoffe ich, dass dieser möglichst ganz zurückgedrängt werden kann.
Hubert Rauth, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.