Wie Ulrich Leitner, Vizepräsident des Oberlandesgerichts, gegenüber krone.at erklärte, habe der Vater gegen das Urteil vom September 2012 "volle Berufung" eingelegt. Das bedeute, dass zunächst automatisch kontrolliert wurde, ob bei dem Verfahren alles ordnungsgemäß abgelaufen sei. Dabei sei jedoch festgestellt worden, dass "die Verfahrensvorschriften nicht hundertprozentig eingehalten" worden waren. Das hatte die umgehende Aufhebung der Verurteilung des Vaters zur Folge.
Erst Mitte Jänner hatte es auch im Obsorgestreit um das Kind eine Entscheidung gegeben. Der Oberste Gerichtshof hatte den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters abgewiesen, in dem dieser das alleinige Sorgerecht für den Buben beantragt hatte. Das Sorgerecht liegt daher weiterhin bei der Mutter, nur in Dänemark wird diese Entscheidung nicht anerkannt, dort hat der Vater die Obsorge.
Bub vor Kindergarten der Mutter entrissen
Der Fall sorgte weit über österreichische Grenzen hinaus für Aufregung: Der dänische Kindsvater des kleinen Oliver hatte seinen Sohn im April 2012 in Graz vor dem Kindergarten der Mutter entrissen und war mit ihm nach Dänemark geflohen. Im September verurteilte ihn das Grazer Straflandesgericht wegen Nötigung und Kindesentziehung zu einem Jahr Haft auf Bewährung, wogegen er nun erfolgreich berief. Ein Termin für den neuen Prozess wird in den nächsten Wochen festgelegt.
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