Seit März gilt die Raser-Novelle auf steirischen Straßen. Die Behörden beschlagnahmten bisher acht Kraftfahrzeuge, eines kassierten sie dauerhaft ein.
Seit 1. März können durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Autos von extremen Rasern in Österreich beschlagnahmt werden. In weiterer Folge ist laut Verkehrsministerium auch eine Versteigerung des Raserautos möglich.
Schwerwiegende Verfehlungen
Acht Fahrzeuge waren es bislang in der Steiermark, die Tempobolzern abgenommen wurden: die meisten im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag und Leoben mit je drei. Im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag kam es sogar zu einer dauerhaften Beschlagnahmung. Die Hintergründe zu dem Fall sind allerdings nicht bekannt. Es müssen aber schon im Vorfeld immer wieder schwerwiegende Verfehlungen stattgefunden haben, dass es so weit kommt.
Keiner bleibt ungeschoren, auch wenn sein Auto nicht beschlagnahmt wird. Mit einem Verwaltungsstrafverfahren und dem Führerscheinentzug muss man rechnen.
Bernhard Preiner, Bezirkshauptmann von Bruck-Mürzzuschlag
Zu Versteigerungen kam es nicht
Die Steiermark und Niederösterreich waren bis dato die einzigen Bundesländer, wo je ein Bescheid zur Beschlagnahmung eines Raser-Autos Rechtskraft erlangte, wie es im Amtsdeutsch heißt. In Tirol werden indes noch zwei Verfahren geprüft. Zu einer Versteigerung kam es bislang in keinem der Fälle.
Bernard Preiner, Bezirkshauptmann von Bruck-Mürzzuschlag, erklärt gegenüber der „Krone“, dass die gesetzlichen Parameter natürlich sehr streng seien. Umso mehr freut er sich, dass die Prävention offenbar durchschlägt. Denn laut steirischer Landespolizeidirektion musste in unserem Bundesland seit Juni kein Pkw mehr einkassiert werden.
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