„Narrenfreiheit“

U-Haft für Windl vom Tisch: Mikl-Leitner irritiert

Niederösterreich
12.12.2023 10:11

Die Weisung des Justizministeriums zur Haftfrage der deutschen Klimakleberin Anja Windl an die Staatsanwaltschaft Wien hat Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner „höchst irritiert“ zurückgelassen: Es „entsteht der Eindruck, dass Klima-Kleber in diesem Land Narrenfreiheit genießen. Das ist fatal“, betonte die ÖVP-Politikerin am Dienstag in einem Statement.

„Da kann die Polizei noch so engagiert und konsequent gegen diese Chaoten vorgehen, wenn sie dann von der Justiz mit Samthandschuhen angegriffen werden, nützt das alles nichts. Das Signal, das Justizministerin Alma Zadic (Grüne, Anm.) an Klimaaktivisten in ganz Europa aussendet, ist leider eindeutig: Auf Österreichs Straßen herrscht Narrenfreiheit für diese Chaoten“, hielt Mikl-Leitner fest.

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Da kann die Polizei noch so engagiert und konsequent gegen diese Chaoten vorgehen, wenn sie dann von der Justiz mit Samthandschuhen angegriffen werden, nützt das alles nichts.

Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner

Landesgericht lehnte U-Haft ab
Gefordert wurden einmal mehr härtere Strafen für Klimaaktivisten. Windl hatte sich im Zuge von Protestaktionen am 20. und 21. November mit einer Mischung aus Quarzsand und Superkleber auf der Fahrbahn festbetoniert. Sie war daraufhin festgenommen und in die Justizanstalt Josefstadt überstellt worden.

Einen von der Staatsanwaltschaft gestellten U-Haft-Antrag lehnte das Landesgericht Wien ab.

U-Haft ist für Windl damit vom Tisch
Die Anklagebehörde wollte Beschwerde gegen diese Entscheidung einbringen. Im Zuge dessen sei ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft als zuständige Behörde erstattet worden, hieß es. Das Justizministerium habe daraufhin die Weisung erteilt, „von der Einbringung einer Beschwerde Abstand zu nehmen“, sagte Behördensprecherin Nina Bussek am Montag.

Das Ministerium betonte, dass die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften von der für Einzelstrafsachen im Justizministerium zuständigen Sektion V ausgeübt werde. Diese habe im konkreten Fall eine Weisung zur Sachbehandlung erlassen. Das Thema U-Haft ist für Windl damit vom Tisch.

Auch Bundes-ÖVP nimmt Zadic ins Visier
Am Dienstagvormittag hat sich nun auch Christian Stocker zu Wort gemeldet. Der ÖVP-Generalsekretär verlangt Aufklärung und kritisierte Zadic, die die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung Windls „daschlogt“ und nannte in diesem Zusammenhang auch die Causa des verstorbenen Christian Pilnacek. Nachdem dieser im U-Ausschuss angegeben hatte, „Zadic habe auf sein Verfahren Einfluss genommen, indem sie eine Weisung erteilt hätte, das Verfahren gegen ihn nicht einzustellen, ist es nun bereits der nächste Fall einer mutmaßlich politischen Intervention.“

Die Öffentlichkeit habe eine Antwort auf die Frage verdient, wie viele Weisungen aus dem Justizministerium kommen. Daher müsse Zadic die immer noch ausständigen Weisungsberichte für die Jahre 2021 und 2022 endlich vorlegen, so Stocker.

„Beschwerde nicht erfolgversprechend“
Im Justizministerium war man am Dienstag darum bemüht, die Wogen zu glätten. „Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat die beschuldige Klima-Aktivistin enthaftet und ihr Auflagen erteilt (gelinderes Mittel statt U-Haft). In der Folge war zu entscheiden, ob gegen diesen Beschluss des Gerichts ein Rechtsmittel zu erheben ist. Wie in diesen Fällen üblich, wird ein solches Vorhaben von allen Instanzen fachaufsichtlich geprüft. Im Rahmen der Fachaufsicht wurde entschieden, dass die Beschwerde nicht erfolgversprechend ist, weil die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien rechtlich zutreffend ist“, wurde in einer Stellungnahme ausführlich dargelegt.

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Im Rahmen der Fachaufsicht wurde entschieden, dass die Beschwerde nicht erfolgversprechend ist, weil die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien rechtlich zutreffend ist.

Justizministerium

Es handle sich „um eine rechtliche Facheinschätzung, die von der Sektion für Einzelstrafsachen im BMJ unter der Einbeziehung der Sektion für Strafrecht getroffen wurde“. Wie gesetzlich vorgesehen, sei der Weisungsrat informiert worden, der sich in der nächsten Sitzung damit befassen wird.

„Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien haben mit dieser Entscheidung nichts zu tun“, bekräftigte das Justizministerium. Diese würden „davon unbeeinflusst“ selbstverständlich weitergehen.

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