Knalleffekt in der Causa Pumpspeicher auf der Koralm: Das Bundesverwaltungsgericht erteilt umstrittenem Kraftwerk endgültige Absage.
Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation Virus sprach am Dienstag als Erster aus, was sich in den vergangenen Jahren wohl viele Beobachter dachten: „Ich habe österreichweit noch kein Projekt gesehen, das in so vielen Fachbereichen nicht umweltverträglich war, nicht dem Stand der Technik und nicht einmal primären bautechnischen Machbarkeitsnachweisen entsprochen hat – dies hätte für mindestens zehn Abweisungen gereicht!“
Aber von vorne: Die Betreiberfirma wurde 2012 gegründet und gehört zu 50 Prozent der Mohik-Wertholz GmbH von Alfred Liechtenstein, zu 48 Prozent der Sonnhof Entwicklungs GmbH von Forstwirt Peter Masser und zu je einem Prozent der Andritz Hydro GmbH sowie der Porr Bau GmbH.
Seither verfolgt man den Plan, im Bereich der Glitz-alm einen riesigen Pumpspeicher zu errichten. Breite Unterstützung erfuhr man trotz großer Vorbehalte stets von der steirischen Landesregierung und den zuständigen Beamten aus der A13.
Land wollte keine Umwelt-Prüfung
So bestimmte etwa im Mai 2016 das Land in einem Feststellungsbescheid, dass für das Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei. Dagegen liefen Umweltschützer Sturm und legten Beschwerde ein.
Am 10. August 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass für das Mammutprojekt sehr wohl eine UVP durchgeführt werden müsse. Der positive Bescheid erging dann gut fünf Jahre später durch die A13 – und das, obwohl Mängel in Einreichunterlagen offenkundig waren.
Die Instanz hat in diesem umfangreichen Verfahren eine Entscheidung getroffen. Für mich ist das selbstverständlich ohne Wenn und Aber zu akzeptieren.
Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ)
Kurz darauf deckte die „Krone“ dann aber auf, dass hochrangige Beamte in der zuständigen Abteilung Bescheide teilweise von Projektwerbern gleich selber erstellen ließen, so auch beim Pumpspeicher auf der Kor-alm – der Anfang vom Ende! Der Bundesrechnungshof bestätigte kürzlich sämtliche Vorwürfe, gegen acht Verdächtige wird mittlerweile ermittelt.
Peinlich: Eklatante Ermittlungsmängel
Umso weniger stellt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine Überraschung dar. Dieses gab den Beschwerden von 17 Parteien gegen den positiven UVP-Bescheid statt. Von „offenkundig zutage getretenen eklatanten Ermittlungsmängel in zahlreichen Fachbereichen“ ist die Rede. Der ordentliche Rechtsweg ist damit abgeschlossen, die Projektwerber hätten jetzt nur noch die Möglichkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels, was aber jahrelang dauern würde und bei der Sach- und Rechtslage wenig erfolgsversprechend ist.
Projektwerber Peter Masser erfuhr übrigens von der „Krone“ von der Entscheidung, wollte aber keine Stellungnahme dazu abgeben.
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