Neue Tierbestattung

Geleit am letzten Weg: Abschiednehmen vom Haustier

Tirol
05.02.2023 18:00

Mit der ersten Tierbestattung Osttirols füllte die Betreiberin Claudia Wallensteiner eine große Lücke zum bislang fehlenden Angebot. Strenge rechtliche Vorgaben und einige Kritiker sorgten für eine holprige Anfangszeit.

Es ist ein schmaler Grat, den Claudia Wallensteiner mit ihrer „Tierbestattung Lilly“ in Lienz seit Kurzem beschreitet. Auf der einen Seite Haustierbesitzer, die sich über das neue Angebot freuen. Auf der anderen Seite Kritiker, die die Trauer oder das Drumherum um die verstorbenen Fellnasen nicht verstehen können oder wollen. „Erlaubt ist bei mir, was gefällt. Vielleicht kommt ja einmal der Moment, in dem auch die Kritiker ihr Tier nicht zu den Schlachtabfällen schmeißen wollen – dann bin ich vorbehaltlos da“, betont sie.

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Ich habe gesetzliche Bestimmungen, die ich einhalten muss. Das Tier muss etwa in eine Box in die Kühlzelle gestellt werden.

Betreiberin Claudia Wallensteiner

Seit Mitte Jänner darf Wallensteiner als Tierbestatterin mit sämtlichen Genehmigungen arbeiten. Den Stein ins Rollen brachte „Lilly“, die Katze ihrer Tochter, die überraschend eingeschläfert werden musste.

Eigener Verabschiedungsraum und Kühlzelle
Seitdem füllten sich ihre Räumlichkeiten mit immer mehr Möbeln, Urnen und allem, was sie für die Arbeit braucht. Neben einem Verabschiedungsraum, in dem die Besitzer Abschied von ihren Lieblingen nehmen können, benötigt es auch einen Raum, um die toten Tiere zu kühlen, bevor sie einmal in der Woche in das Krematorium nach Lebring in der Steiermark gebracht werden: „Ich habe gesetzliche Bestimmungen, die ich einhalten muss. Das Tier muss etwa in eine Box in die Kühlzelle gestellt werden.“ Die Auswahl der Urnen ist beinahe grenzenlos: Mehr als 600 Modelle - aus Stein, aber auch aus recycelbaren und biologischen Materialien - stehen zur Auswahl.

Haustier selbst vergraben, ist weiter große Streitfrage
Zwar dürfe ein totes Tier – etwa im Garten – vergraben werden, die Vorschriften seien dabei jedoch sehr streng. Der Kadaver dürfe nicht eingeschläfert worden oder an einer Seuche gestorben sein. „Im Endeffekt bleibt nicht mehr viel übrig. Aber wenn das Tier eingeäschert worden ist, darf man es machen“, erklärt Wallensteiner.

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