Ein Waldviertler stand nun wegen versuchten Mordes vor Gericht: „Das Geständnis gleicht einer Liebesgeschichte“, so die Verteidigung. Das sahen die Geschworenen ähnlich. Sie verurteilten den Ehemann zu fünf Jahren bedingter Haft - nicht rechtskräftig.
Es war eine Verzweiflungstat aus Liebe. Darin sind sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung einig. Nach acht Jahren häuslicher Pflege seiner demenzkranken Frau war ein 90-Jähriger im Sommer vorigen Jahres am Ende seiner Kräfte. Die 88-Jährige konnte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gehen und sprechen. Doch dem Ehemann blieb die Unterstützung durch eine 24-Stunden-Pflege versagt. Dafür sei kein Platz im Haus, hieß es. Im Altersheim schien der Fall nicht akut genug - Warteliste. „Das war das Todesurteil“, erklärt der 90-Jährige.
Angeklagter verurteilt
Nachdem seiner Frau „ein menschenwürdiges Leben verwehrt“ wurde, kam dem Rentner die Idee mit den Schlaftabletten. Er löste 15 Stück in einem Wasserglas auf und flößte sie der 88-Jährigen ein. Seine Gattin hätte seit Jahren nach einer Möglichkeit gesucht, um zu sterben, rechtfertigt sich der Waldviertler. Er wollte sie begleiten. Doch die Dosis war nicht tödlich. Nun fasste er wegen Mordversuchs fünf Jahre bedingte Haft aus - nicht rechtskräftig. Sein größter Wunsch ist, seine Frau wiederzusehen. Sie lebt jetzt im Pflegeheim.
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