Nicht rechtskräftig

Bäuerin verurteilt: „Tiere haben Qualen gelitten!“

Steiermark
20.01.2023 16:45

Dehydriert, mager, angebunden: So fand die Amtstierärztin im August 2022 elf Rinder in einem Stall im Bezirk Deutschlandsberg vor. Bei der Abnahme soll die pensionierte Bäuerin (66) sich gegen Polizisten gewehrt haben, die Tierärztin bekam einen Schlag ab. Deswegen musste sich die Steirerin am Freitag vor dem Richter behaupten.

Mit gesenktem Kopf sitzt die 66-jährige Bäuerin im Gerichtssaal. Was ihr in Graz zur Last gelegt wird, ist kein Kavaliersdelikt: Sie soll ihre elf Rinder gequält haben, außerdem soll sie eine Tierärztin (46) bei der Abnahme geschlagen und Widerstand gegen sie und Polizisten geleistet haben. 

Bilder und genaue Aufzeichnungen belegen, dass die Tiere in keinem guten Zustand waren. Seine Mandantin habe die Kühe, Kälber und den Stier aber nicht bewusst gequält, ist der Verteidiger sicher. „Sie hat das von ihren Eltern so übernommen.“ Die Bäuerin selbst behauptet, das - illegale - Anhängen der Tiere sei „eine absolute Ausnahme“ gewesen.

„Es ist schon möglich, dass ich die Ärztin mit der Hand getroffen habe. Ich habe meine Tiere aus dem Stall gelassen, als die Polizei gekommen ist“, sagt sie zum zweiten Vorwurf. „Aber sie schlagen, das wollte ich nicht.“

„Habe den blauen Fleck eine Woche lang gespürt“
Anders klingt die Geschichte, wenn die Tierärztin sie erzählt. „Ich bin vor der Stalltür gestanden, damit die Kühe nicht rauslaufen“, sagt sie. „Dann hat sie mir auf die Brust und auf den Oberarm geschlagen. Ich hatte einen blauen Fleck im Ausmaß von neun mal fünf Zentimetern. Eine Woche lang habe ich das gut gespürt.“ 

Zitat Icon

Meine Mandantin stand bei der Abnahme unter enormem Stress. Die Verletzung der Tierärztin war fahrlässig und nicht vorsätzlich.

Verteidiger im Schlussplädoyer

Zwar seien die zwei Kälber - anders, als es in der Anklage steht - mit einer längeren Kette angehängt gewesen, so dass sie sich hinlegen konnten. „Unter sechs Monaten sollten sie aber eigentlich in einer Box sein“, sagt die Veterinärmedizinerin. „Drei andere Tiere waren eng angebunden.“ Außerdem waren die Kälber für Tiere ihres Alters viel zu leicht, auch die älteren Tiere waren mager.

„Sie hätten sich informieren müssen“
Richter Hanspeter Draxler glaubt der Bäuerin nicht. „,Das haben wir schon immer so gemacht‘ ist kein Argument. Wer Tiere hält, der muss sich über die aktuellen Vorschriften informieren“, stellt er klar - und spricht die Frau wegen Tierquälerei, Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt schuldig. „Die Tiere haben Qualen gelitten, auch, wenn Sie sie nicht gezielt gequält haben. Sie hätten sich darum kümmern müssen.“

Auch davon, dass die Bäuerin bewusst die Ärztin geschlagen hat, ist Draxler überzeugt. Das Urteil (nicht rechtskräftig): acht Monate bedingte Haft. Der Tierärztin muss die Angeklagte 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. „Sie haben Ihre Lektion gelernt“, sagt Richter Draxler.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt