Forderung nach Tod

Schock: Hinterbliebene sollten 180.000 Euro zahlen

Steiermark
20.01.2023 06:00

In speziellen Fällen können soziale Institutionen noch immer Kostenersatz von Verstorbenen einfordern. Wie nun von einer Grazer Familie. Sie sollte gleich 180.000 Euro zahlen!

Eigentlich sollten Regressansprüche in der Pflege seit 2018 der Vergangenheit angehören. Tatsächlich sind sie aber nicht aus allen steirischen Gesetzestexten verschwunden, wie ein Vorfall zeigt, der an die „Steirerkrone“ herangetragen wurde.

Es geht um das Schicksal der Familie Schultermandl aus Graz: Am 21. April verstarb im Alter von 50 Jahren der behinderte Sohn der Familie. Viele Jahre verbrachte er in einer Einrichtung von „Jugend am Werk“ und fühlte sich dort sehr wohl. Abends ging es immer nach Hause, wo die 86-jährige Mutter ihn im gemeinsamen Haus liebevoll pflegte.

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Der Notar hat angerufen und uns mitgeteilt, dass eine Forderung in Höhe von 180.000 Euro eingegangen ist.

Familie Schultermandl

Hohe Regressforderung nach Todesfall
Für Mutter und Bruder war der Tod ein großer Schock. Nur einen Monat später folgte aber schon der nächste: „Der Notar hat angerufen und uns mitgeteilt, dass eine Forderung in Höhe von 180.000 Euro eingegangen ist.“ Absender: Das Sozialamt der Stadt Graz, das einen Kostenersatz für die Pflegedienstleistungen der vergangenen drei Jahre an der Verlassenschaft des Verstorbenen geltend machte - gedeckt durch Paragraf §39a des steirischen Behindertengesetzes und schlagend für alle, die in Tageseinrichtungen untergebracht waren.

Ein Umstand, der den Bruder des Verstorbenen auf die Palme bringt: „Dadurch sind diejenigen die Blöden, die sich zu Hause um ihre Angehörigen kümmern. Hätten wir meinen Bruder Tag und Nacht in einer Institution untergebracht, würde es diesen Anspruch nämlich nicht geben.“

Soziallandesrätin will Gesetz ändern
Regressansprüche können zwar nur gegen das Vermögen des Verstorbenen geltend gemacht werden, im Fall der Familie Schultermandl geht es dabei aber immer noch um 30.000 Euro. Geld, das eigentlich dazu gedacht war, der 86-jährigen Mutter einen sorglosen Lebensabend zu bescheren.

Im Büro der zuständigen Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) zeigte man sich überrascht, dass sich ein derartiger Passus noch im Gesetz findet. Kampus versprach: „Wir werden diese Regelung zum ehestmöglichen Zeitpunkt abschaffen, damit es überhaupt keinen Regress mehr in der Steiermark gibt.“

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