Niemand in Salzburg muss – auch bei Zahlungsschwierigkeiten – ohne Strom und Heizung auskommen. Dafür sorgt die gesetzliche Pflicht der Energieunternehmen zur Grundversorgung. Dem unterliegt natürlich auch die Salzburg AG. Wer nach Infos dazu sucht, braucht aber einen langen Atem. „Man sollte kein Detektiv sein müssen, um an Informationen zu kommen, die per Gesetz transparent zugänglich sein müssen“, sagt Salzburgs Gemeinderat Kay-Michael Dankl (KPÖ Plus) und fügt hinzu: „Am Ende der Webseite findet man den Link auf einem schwarzen Balken zwischen Impressum, AGB und Cookies versteckt.“
Keine Stromabschaltung in diesem Winter
Dankl geht davon aus, dass die Information mit Absicht versteckt wurde. Denn in der Grundversorgung gilt anstatt des Neukunden- der Bestandskundentarif. Das spielt mittlerweile beim Strom keine Rolle mehr – beim Gas allerdings schon. „Es muss niemand ein schlechtes Gewissen haben, der von einem ungünstigen Neukunden-Vertrag in den Grundversorgungs-Tarif wechselt. So kann man selbst einen kleinen Teil der Übergewinne abschöpfen“, sagt Dankl. Sollte der schriftliche Antrag vom Energieanbieter abgelehnt werden, empfiehlt er den Kontakt zum Verbraucherschutz oder zur E-Control.
Heuer soll es keine Stromabschaltungen in Salzburg geben. Das hat der Landtag auf SPÖ-Antrag beschlossen. Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass es immer wieder zu Abschaltungen kommt. Daher wichtig: Bei Zahlungsschwierigkeiten muss man sich immer mit dem Energielieferanten in Verbindung setzen.
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