Wir haben mit den Gesetzpaketen Grundverkehr, Raumordnung und Baurecht erstmals ineinander abgestimmte Rechtsmaterien, die klare gemeinsame Ziele verfolgen“, sagt Landesrat Josef Schwaiger über das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP). Das Programm wird am 1. Dezember in Kraft treten und soll für günstigeres Wohnen und für eine Erleichterung bei der Errichtung von erneuerbaren Energien, etwa Windrädern, sorgen.
So müssen künftig etwa Flächen ab 2000 Quadratmetern vorab auf ihre Eignung für den förderbaren Wohnbau geprüft werden. Wird diese festgestellt, ist eine Mindestanzahl von Wohneinheiten vorgesehen. Auch Verdichtung spielt im neuen Programm eine große Rolle.
Erneuerbare Energien sollen künftig durch schnellere und kürzere Verfahren leichter umgesetzt werden. In allen Bezirken wird es wie berichtet Windvorrangzonen geben. Elf sind es insgesamt, zur Auswahl standen zu Beginn sogar 38. Worauf man keinen Einfluss hat, sind die Verfahren an sich. Beim Windradprojekt am Flachauer Windsfeld wird es als erstes Projekt zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kommen. Schon jetzt scheint klar, dass der Alpenverein Einspruch einlegen wird. „Das verzögert das Verfahren sicherlich“, so Schwaiger. Neue Regeln wird es auch bei Photovoltaikanlagen geben. „Da ist es das Ziel, größere, aber dafür weniger Anlagen zu bauen“, berichtet der Landesrat.
Grünflächen mit guten Erträgen für die Landwirtschaft scheiden mit dem neuen LEP schon im Vorhinein aus. Flächen, die bereits belastet sind, haben da bessere Chancen.
Im Entstehungsprozess des LEP waren auch die Gemeinden mit eingebunden, um in den Orten die Akzeptanz dafür zu haben. Die Verhandlungen waren teils hart und emotional. „Für mich ist die Umsetzung des neuen LEP ein kleiner Feiertag. Ich habe nicht immer daran geglaubt, denn der Prozess war schwierig“, sagt Schwaiger.








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