Am Donnerstag

Straßensperren und Staus rund ums Sturm-Match

Steiermark
25.10.2022 21:00

Am Donnerstag, 27. Oktober, findet um 21 Uhr das UEFA Europa League Spiel SK Sturm Graz gegen Feyenoord Rotterdam statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, verordnet gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Die Verordnung tritt am Donnerstag um 12 Uhr in Kraft und endet am Freitag um 2 Uhr. Mit Sperren und Verkehrsbeeinträchtigungen ist zu rechnen.

Für das Spiel am Donnerstag werden in etwa 2000 Fans der niederländischen Mannschaft erwartet. Voraussichtlich schon am Nationalfeiertag werden zahlreiche niederländische Fans nach Graz anreisen. Ein Fanmarsch von der Grazer Innenstadt über die Conrad-von-Hötzendorf-Straße zum Stadion wird im Laufe des Donnerstagnachmittags erwartet. Mit anlassbedingten Straßensperren und Verkehrsbehinderungen ist ab etwa 17 Uhr zu rechnen.

Eingerichteter Sicherheitsbereich
Ein Sicherheitsbereich ist eine Maßnahme zur Verhinderung von Gewalt bei Großveranstaltungen. Solch ein Sicherheitsbereich kann verordnet werden, wenn im Vorfeld aufgrund bestimmter Tatsachen davon auszugehen ist, dass es bei der Durchführung der Veranstaltung zu einer allgemeinen Gefahr für die Gesundheit mehrerer Menschen oder für Eigentum in großem Ausmaß kommen könnte. Dabei kann die Sicherheitsbehörde den Veranstaltungsort und einen Bereich im Umkreis von höchstens 500 Meter mittels Verordnung zum Sicherheitsbereich erklären.

Die Polizei kann innerhalb eines Sicherheitsbereiches Personen wegweisen, von denen angenommen werden kann, dass sie gefährliche Angriffe unter Anwendung von Gewalt begehen. Wer diese Wegweisung missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 4600 Euro) und im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen. Ebenso kann bereits die bloße Teilnahme an einem Raufhandel (§91 StGB) in einem Sicherheitsbereich gerichtlich strafbar sein.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Steiermark
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt