Bei einem Frontalcrash im April des vergangenen Jahres auf der Westautobahn bei St. Pölten wurden drei Menschen getötet und fünf schwer verletzt. Der Unfalllenker musste sich nun wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
„Es war das Schrecklichste, was ich je in meinem Leben gesehen habe“, erinnert sich ein 54-Jähriger noch heute an die Nacht auf den 25. April 2021. Der Familienvater war gemeinsam mit seinem Sohn und seiner Frau auf dem Weg von Belgien nach Rumänien. Weit nach Mitternacht kam ihnen auf der Westautobahn bei St. Pölten plötzlich ein Pkw entgegen. Dann verstummt der Familienvater. Die traurige Bilanz der Geisterfahrt: Drei Tote sowie zwei Schwerverletzte. Die 50-jährige Ehefrau des Rumänen war eines der Todesopfer.
Geisterfahrer will nicht gefahren sein
Nun musste sich der Unfalllenker - ein 22-jähriger Albaner - am Landesgericht St. Pölten wegen grob fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Erinnern könne er sich an nichts. Er sei gemeinsam mit drei Landsmännern auf dem Weg nach Deutschland gewesen. Bei der Raststation Völlerndorf hätten sie eine Pause eingelegt, wobei er auf dem Rücksitz des Autos eingeschlafen und erst im Krankenhaus wieder zu sich gekommen sei. Eines weiß er aber doch: „Ich bin nicht gefahren!“
Zeugenaussagen im Prozess
Augenzeugen und Rettungskräfte zeichnen ein anderes Bild: So sei der Angeklagte neben der Fahrertür auf dem Boden gekauert und habe laut um Hilfe gerufen. Sein Beifahrer sowie ein weiterer Albaner ließen in dem Unfallwrack ihr Leben. Laut eines Ersthelfers sei eines der Opfer teils auf dem Rücksitz der Fahrerseite aufgefunden worden - was die Beteuerungen des Angeklagten widerlegte. Auch der 54-jährige Rumäne identifizierte den Angeklagten klar als Unfalllenker. Da halfen dann auch alle Erinnerungslücken nichts: 16 Monate bedingte Haft - nicht rechtskräftig.
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