Bedingte Haftstrafe

60-Jähriger wehrt sich gegen Räumung mit Schuss

Niederösterreich
19.09.2022 16:30

Sie hätten es nicht immer leicht, aber „so etwas passiert nicht alle Tage“: Der Gerichtsvollzieher und die Polizei hatten die Tür schon geöffnet. Dann knallt es. Der Angeklagte traf zum Glück nur die Wand - die Pistole hatte er völlig legal zu Hause. Die WEGA musste dann die Wohnung stürmen ...

Es war nicht der erste Einsatz in der Wohnung des 60-Jährigen. „Ich kannte den Herrn mittlerweile. Er war aber immer freundlich und kooperativ“, schildert der Gerichtsvollzieher. Wohl nicht bei jener Exekution: Dem Angeklagten stand eine Zwangsräumung bevor. Schon die Tür musste professionell geöffnet werden. Dann die Schrecksekunde. Der Gerichtsvollzieher und die zwei Polizisten hörten einen Schuss aus der Wohnung - der 60-Jährige zielte mit seiner Pistole auf die Wand über der Türe.

Kugel geht durch Tür „wie Butter“
„Ich wollte nie jemanden verletzen. Ich wollte nicht durch die Tür schießen. Da geht eine 9 mm durch wie Butter“, sagt der Angeklagte im Landesgericht Korneuburg (NÖ). Außer einem gehörigen Schrecken ist aber zum Glück niemandem etwas passiert. Die Kugel prallte an der Betonwand ab und blieb dann stecken. „Sie verstehen schon, was für eine Lebensangst man in so einer Situation hat? Die machen da nur ihren Job“, erinnert der Richter den 60-Jährigen streng.

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Ich bin bald 40 Jahre in dem Beruf tätig und hab schon einiges erlebt. Aber das war wirklich das i-Tüpfelchen.

Gerichtsvollzieher als Opfer

15 Monate bedingt
Auch der Gerichtsvollzieher spricht von einer absoluten Ausnahmesituation: „Ich bin bald 40 Jahre in dem Beruf tätig und hab schon einiges erlebt. Aber das war wirklich das i-Tüpfelchen. Die Exekution am nächsten Tag habe ich gleich abgesagt!“ Für den Widerstand gegen die Staatsgewalt wird der Angeklagte zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt - nicht rechtskräftig!

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