Das Innsbrucker Amt Soziales bietet Sicherheit in Notlagen: 115 Millionen Euro wurden im Jahr 2021 ausgeschüttet. Die Mindestsicherung mit 26 Millionen Euro macht nur einen Teil davon aus.
Mindestsicherung, stationäre Pflege und Reha sind die Hauptthemen, mit denen sich die insgesamt 40 Mitarbeiter des Amtes für Soziales tagein, tagaus beschäftigen. Sie helfen in schwierigen Lebenslagen und wickeln die Unterstützungsleistungen gemäß den geltenden rechtlichen Vorschriften ab.
„In Bezug auf die Corona-Pandemie und die allgemeine Teuerung hat sich das städtische Amt als niederschwelliges Beratungs- und Unterstützungszentrum für Menschen in Not bewährt“, betont der für Sozialagenden zuständige Vizebürgermeister Johannes Anzengruber bei der Präsentation der „Leistungsbilanz“.
Wir appellieren gemeinsam an alle Innsbruckerinnen und Innsbrucker, die sich in einer Notlage befinden und vor sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen stehen, das Angebot des Amtes anzunehmen.
Vizebürgermeister Johannes Anzengruber (ÖVP)
Bezieher aus 80 Nationen
Das Referat Mindestsicherung habe seit 2020 zusätzlich sieben unterschiedliche Zuschüsse – zwei des Landes Tirol, fünf des Bundes – abgewickelt. „Alleine 2021 wurde 6572 Personen Mindestsicherung in der Höhe von 26 Millionen Euro ausbezahlt. Diese Zahl ist in etwa konstant geblieben, weil auch die Notstandshilfe Fälle abgedeckt hat“, berichtet Anzengruber. Staatsangehörige aus 80 verschiedenen Ländern beziehen Sozialleistungen, erläuterte Enesa Bajric vom Referat Mindestsicherung. Ab einem Alter von 35 Jahren sinke die Zahl der Bezieher markant.
Knapp 3000 Personen wurden über die Reha unterstützt. In diesem Bereich wurden 49 Millionen Euro ausgegeben, für die stationäre Pflege 36,6 Millionen Euro. Zudem wurden 3,3 Millionen Euro an Sozialsubventionen gewährt. Das Gesamtvolumen beträgt somit 115 Millionen Euro.
Kampf gegen die Teuerung
„Momentan ist das Referat Mindestsicherung gerade mit der Auszahlung der von der Bundesregierung im Zuge des Teuerungs-Entlastungspaketes beschlossenen Zuwendungen für Anspruchsberechtigte in der Höhe von 300 Euro pro volljähriger Person beschäftigt, die im Stichmonat Juni 2022 Leistungen aus der Mindestsicherung bezogen haben“, sagt Amtsleiter Markus Warger.








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